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Weihnachtsmärkte in KölnKVB richtet Sperrzonen für Leihfahrzeuge ein

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Die KVB möchte mit den Sperrzonen die Gefahr von Unfällen verringern. (Symbolbild)

Die KVB möchte mit den Sperrzonen die Gefahr von Unfällen verringern. (Symbolbild)

Auf bestimmten Flächen dürfen keine KVB-Räder, E-Scooter oder ähnliches abgestellt oder ausgeliehen werden. 

Um möglichen Unfällen vorzubeugen, haben die Kölner Verkehrs-Betriebe Sperrzonen für die Ausleihe und Rückgabe von Leihfahrzeugen auf den großen Weihnachtsmärkten Kölns und deren Umgebung eingerichtet. Wie die KVB mitteilt, gelten diese Zonen für KVB-Räder sowie auch für E-Scooter, E-Mopeds und ähnliches.

20 Euro Sonderentgelt bei Missachtung der Sperrzonen

Betroffen von den Sperrzonen sind die Weihnachtsmärkte auf dem Roncalliplatz, Alter Markt, Heumarkt, Neumarkt und Rudolfplatz. Dort dürfen bereits zum Aufbau der Weihnachtsmärkte und bis zum 23. Dezember keine Leihfahrzeuge ausgeliehen oder zurückgegeben werden. Das gelte auch für die in den Sperrzonen befindlichen Stationen des KVB-Rades.

Die Sperrzonen seien darüber hinaus in das Ortungssystem der KVB-Räder eingearbeitet worden. Nutzer, die ihr KVB-Rad in einer der Zonen zurückgeben, werden damit automatisch mit einem Sonderentgelt von 20 Euro belastet. Die Durchfahrt auf Straßen und Radwegen abseits der Weihnachtsmärkte und Fußgängerzonen sei jedoch weiterhin gestattet, so die KVB. (red)