Das Festival „Hai in den Mai“ steht auf der Kippe. Wegen einer geforderten Artenschutzprüfung entscheidet nun ein Gericht.
Artenschutz stoppt FestivalOVG entscheidet im Eilverfahren über „Hai in den Mai“

Das NRW-OVG muss bis Donnerstag über das drohende Aus für ein Festival in Stemwede an der Landesgrenze zu Niedersachsen entscheiden. (Archivbild)
Copyright: Guido Kirchner/dpa
Die Zukunft des ostwestfälischen Festivals für elektronische Musik „Hai in den Mai“ wird nun vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster verhandelt. Gegen einen am Dienstag ergangenen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Minden wurde Rechtsmittel eingelegt, wie ein Sprecher des Gerichts bekannt gab.
In Stemwede (Kreis Minden-Lübbecke) hatten die zuständigen Ämter von den Organisatoren die Durchführung einer detaillierten Artenschutzprüfung gefordert. Mit seinem Urteil stützte das Verwaltungsgericht Minden diese behördliche Anforderung und wies den entsprechenden Eilantrag der Festivalmacher zurück.
Organisatoren: Artenschutzprüfung zeitlich nicht realisierbar
Die Festivalveranstalter führen an, eine derart ausführliche Begutachtung sei in der Kürze der Zeit vor dem anstehenden Beginn nicht mehr umzusetzen. Die Veranstaltung „Hai in den Mai“ wird seit drei Jahrzehnten an der Grenze zum Bundesland Niedersachsen ausgetragen.
Das OVG in Münster hat nun zu befinden, ob die Veranstaltung letztlich abgesagt werden muss oder doch stattfinden darf. Mit einem Urteil in dem beschleunigten Verfahren wird bis spätestens Donnerstag gerechnet. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.