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Leserbriefe„Cannabis-Legalisierung und Jugendschutz unvereinbar“

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Die Ampelregierung plant die Freigabe von Cannabis, hier symbolisiert durch einen Hanf-Aufkleber auf grünem Ampellicht. 

Start­schuss für die Le­ga­li­sie­rung von Can­na­bis – Eck­punkte wur­den auf Druck von FDP und Grü­nen noch ein­mal ge­än­dert – Nun ist Brüs­sel am Zug (27.10.)

Cannabis-Freigabe beendet staatliche Bevormundung

Lauterbachs Cannabis-Initiative hebt ab auf Jugend- und Gesundheitsschutz, was mit Sicherheit berechtigt und sinnvoll ist. Was aber leider oft nicht ausgesprochen wird: Es geht bei der Freigabe von Cannabis definitiv auch um Freiheitsrechte. Erwachsene, mündige Bürger sollten selber entscheiden können, ob sie zu ein, zwei Gläsern Rotwein oder zu einem Joint greifen wollen – oder auch nicht. Es sollte unverbrüchliches Grundrecht sein, seine Lebensgestaltung selbst zu bestimmen. Staatliche Bevormundung ist nicht mehr vonnöten.Holger Baumann Reichshof

Cannabis-Legalisierung und Jugendschutz nicht vereinbar

Jugendschutz und Cannabis-Legalisierung sind unvereinbar. Die differenzierte Abgabe von zehnprozentigem „Cannabis-Light“ versus höher prozentigen Cannabisprodukten an unterschiedliche Altersgruppen muss sowohl die Abgabestellen als auch die Kontrollbehörden überfordern.

Die Empfindlichkeit des noch ausreifenden Gehirns für die Schadwirkung von Cannabis endet laut der aktuellen Forschung auch nicht plötzlich mit dem 18. Geburtstag, sondern setzt sich noch in den Bereich der Mittzwanziger fort. Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel einstufen zu wollen, wird aus dem Blickwinkel von Minderjährigen bereits für sich genommen den Harmlosigkeitscharakter von THC unterstreichen. Noch viel ungefährlicher, eher sogar gesundheitsförderlich muss die Droge Cannabis auf Minderjährige wirken, wenn sie von Erwachsenen rezeptfrei in Apotheken gekauft werden kann.

Weiterhin ist völlig klar: Der Schwarzmarkt wird bleiben. Die Legalisierung von Cannabis wird zu deutlich mehr Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen führen, deren sich entwickelnde Gehirne von Cannabis geschädigt werden. Die Zahl der Cannabis-abhängigen Minderjährigen wird ebenso deutlich steigen wie die Zahl von Minderjährigen mit durch Cannabis induzierten Psychosen.

Es wäre diesen Betroffenen gegenüber fair, wenn die Befürwortenden der Cannabis-Legalisierung einräumen, dass ihnen diese Zunahme an massiven Schadwirkungen speziell auf Minderjährige und junge Erwachsene bewusst ist, sie diese Schadwirkungen jedoch um der Legalisierung willen in Kauf nehmen wollen.Dr. Armin Claus Köln - Oberarzt einer Entzugsstation für suchtkranke Kinder und Jugendliche

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Schwarzmarkt-Kontrolle durch Cannabis-Pläne fraglich

Bei allen noch offenen Fragen ist die beabsichtigte Legalisierung von Cannabis-Konsum letztlich vertretbar und grundsätzlich zu begrüßen. Die entsprechende Entkriminalisierung dient der Marktkontrolle wie dem Gesundheitsschutz und sollte gerade auch hinsichtlich der Bekämpfung und Eindämmung des Schwarzmarktes mittelfristig wirksam werden.

Nicht ganz einleuchtend ist jedoch das in diesem Zusammenhang oft zu hörende Argument eines besseren Kinder- und Jugendschutzes, der damit einherginge. Da die bedingte Cannabis-Freigabe richtigerweise ausschließlich für Volljährige gelten wird, werden Drogendealer künftig vor allem minderjährige Konsumenten ins Visier nehmen und mit preisgünstigem, stärker THC- wirksamem „Stoff“ locken. Mithin potenziell einen spezifischen Schwarzmarkt schaffen.

Bleibt zu hoffen, dass dies im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes gleichwohl beherrschbar sein wird. Wie auch immer, noch ist nichts entschieden, denn das differenzierte Gesetzesvorhaben steht leider unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen.Roland Schweizer Leverkusen