„Wichtigste Ziele verfehlt“Union kritisiert Lauterbachs Cannabis-Pläne

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cannabis blüte

Cannabispflanzen eines Pharmaunternehmens: Der Branchenverband Cannabis befürchtet einen zu niedrigen THC-Gehalt der Pflanzen.

Berlin – Die Eckpunkte von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Legalisierung von Cannabis stoßen bei der Opposition auf Kritik.

„Das wichtigste Ziel der Ampel, den Cannabis-Schwarzmarkt auszutrocknen, wird so nicht erreicht werden“, sagte CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

„Wenn Cannabis mit begrenztem THC-Gehalt in Deutschland produziert werden muss, dann wird der Preis bei den für die Aufzucht schwierigen klimatischen Bedingungen hierzulande, bei den hohen Energiepreisen, bei unseren vergleichsweise hohen Steuersätzen und den zu erwartenden Gewinnmargen der Apotheken deutlich über dem Schwarzmarktpreis liegen.“

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Wie der Kölner Stadt-Anzeiger (RND) exklusiv berichtete, soll in Deutschland künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Das geht aus den Eckpunkten von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hervor, die derzeit zwischen den beteiligten Ministerien abgestimmt wird.

Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen soll erlaubt sein

Danach soll zudem der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabispflanzen erlaubt werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen. Um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern, dürfen allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden.

Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis soll unabhängig von der Herkunft des Cannabisproduktes und des THC-Gehalts gelten. Grundsätzlich soll Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.

Werden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, gilt die Straffreiheit ebenfalls. Allerdings können die Jugendämter den Eckpunkten zufolge Jugendliche zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem wird das mitgeführte Cannabis in diesen Fällen beschlagnahmt. Die Standorte von Cannabisgeschäften sollen reguliert werden: So solle es Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben.

Werbeverbot für Cannabis

Trotz der Legalisierung soll es untersagt bleiben, für Cannabisprodukte zu werben. Es gelte ein generelles Werbeverbot, heißt es in den Eckpunkten. „Genusscannabis wird in Umverpackungen (neutrale Verpackung) ohne werbendes Design verkauft“, wird weiter festgelegt. „Werbende Kaufanregungen“ durch Verkaufsstellen oder im Internet seien verboten. Erwogen wird laut den Eckpunkten, den Verkauf nicht nur in lizenzierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken. So könnte der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpft werden, heißt es in den Eckpunkten.

Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte den RND-Bericht auf Anfrage nicht und verwies auf noch laufende Abstimmungen in der Bundesregierung. Ein Sprecher Lauterbachs sagte, die Ressorts für Gesundheit, Justiz, Wirtschaft, Ernährung und das Auswärtige Amt arbeiteten zusammen an der Umsetzung des Koalitionsvertrags. Lauterbach hatte zum Herbst ein Eckpunktepapier und für Ende des Jahres einen Gesetzentwurf angekündigt.

Cannabis-Branche schätzt THC-Gehalt als zu niedrig ein

Kritik kam auch von der Cannabis-Branche, die den vorgesehenen Grenzwert von 15 Prozent THC als zu niedrig einschätzt. Dirk Heitepriem vom Hanfproduzenten Aurora Europe befürchtet, dass mit dieser Grenze dem Schwarzmarkt nicht beizukommen ist: „Der legale Markt muss attraktiv sein, preislich, von der Produktvielfalt und der Qualität. Hier wäre eine Begrenzung des THC-Gehalts auf 15 Prozent mehr als kontraproduktiv.“

Cannabis-Branchenverband rechnet mit Verkauf ab 2024

Ähnlich sieht Jakob Sons, Geschäftsführer des Großhändlers Cansativa, der für den Staat den Medizinalhanf aus Leuna und den anderen beiden deutschen Produktionsstätten vertreibt: „Der Gesetzgeber darf nicht eine zu niedrige Obergrenze für den THC-Gehalt festlegen. Die Produkte müssen hinreichend potent sein, also einen THC-Gehalt in der Größenordnung von 20 oder 25 Prozent haben dürfen.“

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Unterdessen rechnete der Branchenverband Cannabiswirtschaft mit ersten erlaubten Verkäufen der Droge im übernächsten Jahr. „Ich davon aus, dass der erste Joint oder überhaupt die ersten legalen Produkte frühestens Anfang 2024 in den lizenzierten Geschäften zu haben sein werden“, sagte Verbands-Geschäftsführer Jürgen Neumeyer dem RND.

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