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LeserbriefeProzess gegen katholischen Priester: Kollektiv weggeschaut

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Ex-Offizial Günter Assenmacher  vor seiner ersten Zeugenaussage Mitte Januar im Prozess gegen den katholischen Priesters Ue.

Kölner Missbrauchsprozess: Kirchenrichter weist im Fall Ue. Mitverantwortung von sich (13.1.)

Auch staatliche Behörden tragen Schuld

Herr Ue. ist im gleichen Alter wie mein Mann und ich, und wir sind beide erschüttert über das, was im Lauf von über 40 Jahren möglich war. Hier sind vor allem die katholische Kirche, aber auch die staatlichen Behörden anzuklagen. Wie kann es sein, dass einem katholischem Priester, der doch dem Zölibat verpflichtet ist, die Vormundschaft über minderjährige Kinder, verbunden mit einer gemeinsamen Wohnsituation, zugestanden wird? Damit sind doch zumindest einige Begründungen des Zölibats ausgehebelt worden.

Diese Ungeheuerlichkeiten fanden in den 80er Jahren statt, in denen wir auch mit unseren Kinder im katholisch-kirchlichen Umfeld gelebt haben mit vielen positiven Erfahrungen. Es waren nicht die 50er oder 60er Jahre mit ihren verklemmten Moralvorstellungen.

Wir waren doch wach und aufgeklärt und Kirche und Staat nicht in einer Allmachtsposition, der man zu folgen hatte. Das alles war nur möglich, weil auch viele Menschen im Umfeld von Hans Ue. leichtgläubig waren und weggeschaut haben. Es gehören alle Institutionen angeklagt, die diesem verbrecherischen Tun keinen Einhalt geboten haben. Nur zur Ergänzung, ich bin gegen den Pflichtzölibat und auf jeden Fall für den Zugang von Frauen zu allen kirchlichen Ämtern.Veronika Grünewald Köln

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Mauern des Schweigens durchbrechen

Im Strafprozess um Pfarrer Ue. haben sich neue Zeuginnen gemeldet, die erklären, sie seien ebenfalls vom Pfarrer missbraucht worden. Unter dem Eindruck der Berichte über den Fall sind sie nun bereit, vor Gericht auszusagen. Das Brechen des Schweigens der Zeuginnen kann nicht hoch genug gewürdigt werden.

Vielen Menschen ist unverständlich oder nicht bewusst, wie hoch die Hürden sind, um die Mauern des Schweigens zu brechen. Es ist ein ungeheurer Kraftakt, der in diesem Maß durch keine andere Straftat so gefordert wird. Das Leid der Opfer aufgrund der erlittenen Taten wird durch das zentnerschwere Schweigegebot potenziert, das oft während langer Zeit über die Tatbegehung hinaus auf den Betroffenen lastet.

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Priester Hans Ue. (Mitte) sitzt in Untersuchungshaft. Archivbild vom Prozessauftakt

Die Hürden, um dieses Schweigegebot zu brechen, liegen zum einen innerhalb der Betroffenen in Form von unfassbarer Angst und Scham: Diese Hürden sind strategisch durch den Täter errichtet worden durch Manipulation, massive Einschüchterung bis hin zu  psychischer und/oder körperlicher  Gewalt, um die Opfer um jeden Preis zum Schweigen zu bringen.

Zum anderen liegen die Hürden im Umfeld der Betroffenen: Es sind die Mauern des Schweigens, die Familie und/oder soziales Umfeld errichtet haben, indem sie die Taten nicht wahrhaben wollten oder konnten. Und nicht selten birgt das beharrliche Offenbaren der Taten das konkrete Risiko für die Betroffenen, enge familiäre Beziehungen zu verlieren.Dr. Eva Strnad Köln Familienrichterin