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Leserbriefe zum Gebäudeenergiegesetz„Heizhammer“ erzeugt Unmut

6 min
Im Vorgarten eines zweigeschossigen Hauses steht eng vor der Hauswand und unter einem Balkon die Lüftungsanlage einer Wärmepumpe.

Lüftungsanlage einer Wärmepumpe vor einem Wohnhaus 

Das geplante Heizungsgesetz erntet viel Kritik. Gleichzeitig wirft es Fragen nach der Bereitschaft zu aktivem Klimaschutz auf.

Die Anzeichen verdichten sich, dass die Ampel das Heizungsgesetz doch vor der Sommerpause verabschiedet (5.6.)

Heizungsgesetz: Realitätsfern und ohne Praxisbezug

Wie kann eine Regierung ein Gesetz vorbereiten, das in der Umsetzung jedweden praktischen Bezug außer Acht lässt? Es gibt Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen, die alle Etagenheizungen haben. Da sind in den letzten Jahren mehrere Heizungen erneuert worden. Wenn jetzt eine Heizung defekt und nicht mehr zu reparieren ist, ist es allen anderen Eigentümern nicht zuzumuten, dann auf Wärmepumpe oder Fernheizung umzustellen.

Robert Habeck macht für diesen Fall den Vorschlag, eine gebrauchte Heizung installieren zu lassen. Zeigen Sie mir den Installateur, der eine gebrauchte Heizung einbaut! Den gibt es nicht, da er laut Gesetz die Gewährleistung übernehmen muss. Und das ist bei einem gebrauchten Gerät nicht zu machen, das in der Regel schon 20 Jahre gelaufen ist. Derartige technische Gegebenheiten werden von Herrn Habeck einfach ignoriert. Er tut so, als gäbe es nur ein finanzielles Problem, das zu lösen ist. Dem ist nicht so. Heinz Rheinfeld Köln

Kritik am Heizungsgesetz übertrieben

Welchen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes man auch immer lesen mag, es als Verbot von Gas- und Ölheizungen zu bezeichnen, ist mindestens verwerflich, wenn nicht gar populistisch. Es ist unter keinen Umständen vorgesehen, Heizungsanlagen im Bestand vorzeitig oder gar ab dem kommenden Jahr austauschen zu müssen. Heizgeräte dürfen 30 Jahre lang betrieben werden. Deren tatsächliches Alter wird bisher jedoch weder erhoben, geschweige denn kontrolliert.

Es wird keinen Wärmepumpenzwang geben, und Technologieoffenheit ist und bleibt gelebte Realität
Roland Steege

Den Todesstoß kann dem „alten Kessel“ nur der Schornsteinfeger versetzen, wenn nämlich seine jährliche Messung einen zu hohen Abgasverlust feststellt. Ein Großteil der Heizungsbetreiber wird demnach noch lange nicht und vielfach erst in Jahrzehnten einen Austausch vornehmen müssen und erst dann eben gegen ein dann zeitgemäßes Gerät. Es wird keinen Wärmepumpenzwang geben, und Technologieoffenheit ist und bleibt gelebte Realität. Roland Steege Köln

Wärmewende: „An der Praxis vorbei“

Hat Bundeswirtschaftsminister Habeck eigentlich einmal auf der Webseite seines Ministeriums den dortigen Assistenten zur Prüfung, ob die eigene Immobilie für eine Wärmepumpe geeignet ist, durchgespielt? Dort würde er nämlich erfahren, dass eine Wärmepumpe zu Nachbarn, Terrassen und Pflanzen mindestens drei Meter Abstand braucht und dass eine Wärmepumpe bis zu 60 Dezibel Lärm erzeugt. Zudem wäre eine Fußbodenheizung optimal.

Wie viele Reihenhäuser in Deutschland haben eine Breite von mindestens 7,5 Meter? Und wie soll in eine Bestandsimmobilie nachträglich eine Fußbodenheizung eingebaut werden? Und wie groß soll eine Wärmepumpenanlage für ein Mehrfamilienhaus werden? Das neue Heizungsgesetz macht den Eindruck, dass hier wieder einmal an der Praxis vorbei ein Gesetz entworfen wurde. Jürgen Pfromm Wesseling

Über Heizungserneuerung sollten Abgaswerte entscheiden

Bei den neuen Regelungen im Gebäudeenergiegesetz vermisse ich, dass Wirkungsgrade von Heizanlagen berücksichtigt werden. Bei den Schornsteinfegern sind die Messergebnisse der letzten Jahre jederzeit abrufbar. Ältere Ölheizungen mit einem Verlustwirkungsgrad von fast neun Prozent und einem Rußwert von vier sind immer noch in Betrieb.

Es sind aber auch sehr viele neuere Anlagen mit einem Verlust von unter vier Prozent und einem Rußwert von nahezu null in Betrieb. Warum nimmt man nicht Bezug auf die vorhandenen Messwerte der Schornsteinfeger? Dann könnten einige Anlagen preiswert verbessert werden und dürften länger laufen. Dann hätte man auch den Zeitdruck für Beschaffung und Einbau neuer Systeme gemildert, und etliche Bürger könnten wieder besser schlafen. Heinz Madsack Overath

In der linken Bildhälfte ist ein Plakat mit der Aufschrift "Ich entscheide, wie ich heize!" der CDU-Fraktion Thüringen zu sehen, in der rechten Bildhälfte befinden sich mehrere Personen an einem Info-Stand der CDU, an dem Unterschriften gegen das Heizungsgesetz gesammelt werden.

Sammlung von Unterschriften gegen das Heizungsgesetz der CDU in Thüringen

Heizungsgesetz: Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Das Verbot neuer Gas- und Ölheizungen steht in keinem Verhältnis zu der unstrittigen Tatsache, dass der Anteil Deutschlands am globalen Ausstoß von CO₂ nur bei etwa zwei Prozent liegt. Dies gilt erst recht, weil die Hauptemittenten von CO₂, China, USA und Indien, vorerst nichts gegen ihren noch wachsenden CO₂-Ausstoß oder nur wesentlich weniger als Deutschland unternehmen. Der „Heizhammer“ kann auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass Deutschland weltweit Vorbild sein will; bereits dem Atomausstieg ist kein anderes Land gefolgt, nicht einmal das von der Fukushima-Katastrophe betroffene Japan.

Ein weiterer Grund für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfte sein, dass die Ampel-Regierung durch das Gebäudeenergiegesetz die Bürger zwecks Klimaschutz schwer belastet, während sie selbst den CO₂-Ausstoß erhöht. Statt die Laufzeit der letzten drei Kernkraftwerke über den April dieses Jahres hinaus zu verlängern und weitere drei, die Ende 2021 stillgelegt worden sind, zu reaktivieren, werden sie durch klimaschädliche Gas- und Kohlekraftwerke ersetzt. Wenn der Gesetzentwurf nicht ganz zurückgezogen wird, muss er jedenfalls grundlegend überprüft und auch die Frage der Verhältnismäßigkeit in die Prüfung einbezogen werden.Heinz-Jürgen Wurm Siegburg

Wärmewende: Aktiver Klimaschutz erfordert Konsumverzicht

Patrick Graichen und mit ihm Minister Habeck haben mit ihren Wärmewende-Ideen einen veritablen Tabubruch begangen. Den Menschen zugemutet, ihre Wohlfühl- und Komfortzone zu verlassen. Selbst aktiv zu wirksamem Klimaschutz beizutragen, indem sie besser früher als später ihre klimaschädlichen Heizungen austauschen. Das kostet zunächst Geld, das ist wahr.

Und da gerät bei einem Gros der Bevölkerung rasch etwas ins Wanken: die wohlfeile, weil abstrakte Befürwortung von Klimaschutz, solange sie einen selbst keine Anstrengung, auch keinen Konsumverzicht kostet. Ja, die notwendige soziale Abfederung solcher Maßnahmen ist nicht klar kommuniziert worden, handwerklich war das Ganze gewiss kein Meisterstück. Das verdient Kritik, auch harte.

Doch es geschieht weit mehr. Den Grünen schlägt blanker Hass entgegen, die Oppositionsparteien, allen voran Markus Söders CSU, forcieren Kampagnen gegen die Wärmewende und grünen Filz, Herr Merz fabuliert darüber, bis 2045 seien ja noch mehr als 20 Jahre Zeit, und der selbst ernannte Umweltexperte Jens Spahn holt das vermeintliche Totschlag-Argument aus der politischen Mottenkiste, dass Deutschland nur schlappe zwei Prozent zum CO₂-Ausstoß beitrage, eine irrelevante Menge.

Patrick Graichen und mit ihm Minister Habeck haben den Menschen zugemutet, ihre Wohlfühl- und Komfortzone zu verlassen

Zugleich gelten Aktivisten, die sich am Asphalt festkleben, fast schon als Terroristen. Machen wir uns nichts vor: Wir erleben gerade den ideologischen Abwehrkampf einer Juste-Milieu-Koalition gegen wirksamen Klimaschutz und für einen liebgewonnenen Jederzeit-Konsum. Wirtschaftswachstum gegen überzogene Umweltschutz-Maßnahmen! Die Autonation Deutschland muss verteidigt, die Freiheit – bloß kein Tempolimit! – geschützt werden. „Bild“ und Konsorten mögen besonders laut und undifferenziert tönen, aber auch seriöse Medien sind aktiv am Getöse beteiligt.

Und Robert Habeck? Er muss sich vor allem eines vorwerfen lassen: Dass er als Mann mit philosophisch-soziologischer Kompetenz den massiven Aufschrei der Konsum-Fetischisten offenbar nicht vorausgesehen hat. Der war genau so und nicht anders zu erwarten. Raimund Finke Köln

Heizungsgesetz: „Mit heißer Nadel gestrickt“

Besser spät als nie – treffender kann man die Diskussion über eine Verschiebung des Gebäudeenergiegesetzes nicht umschreiben. Es ist mit heißer Nadel gestrickt und berücksichtigt die Ist-Situation in der Bebauung und in der Bausubstanz überhaupt nicht. Das sollte Bauministerin Geywitz eigentlich wissen.

Wenn Minister Habeck mit einer sachorientierten Informationskampagne, die die Realität in und an den Gebäuden berücksichtigt, die Einführung des Gesetzes vorbereitet hätte, statt eine ideologieorientierte Entscheidung zur Einführung zu treffen, wenn Ministerin Geywitz als Sozialdemokratin den Begriff Solidarität – mit den Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern – für dieses Gesetz und seine Einführung praktiziert hätte, wären uns Hausbesitzern und -besitzerinnen viele Ängste und Sorgen erspart geblieben.

Erst als ich im „Kölner Stadt-Anzeiger“ am 4. Mai das Interview mit einem Sachverständigen für das Installateur- und Heizungsbauhandwerk mit dem Titel „Wärmepumpen im Faktencheck“ gelesen habe, in dem dargelegt wird, dass mit dem Einbau einer Wärmepumpe keineswegs die Notwendigkeit des Austauschs von Heizkörpern und der Einbau einer Fußbodenheizung besteht, bin ich etwas ruhiger geworden. Warum werden nicht erst einmal durch ein Tempolimit zwischen 6,7 und 11,1 Millionen Tonnen CO₂, je nach Rechenmodell, eingespart? Autofahrer haben eine Lobby, unter anderem die FDP, wir Hausbesitzer aber nicht. Hans-Joachim Wächter Troisdorf