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109 Anklagen gegen 13-JährigeMädchen soll für Klicks einen Radfahrer angefahren haben

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Australische Flagge

Der Fall der 13-Jährigen sorgt in Australien für Schlagzeilen. (Symbolbild)

In Australien muss sich eine Jugendliche für 109 Vergehen verantworten. Als Motiv wird die gezielte Suche nach Anerkennung im Netz vermutet.

Prozess in Australien: 13-Jährige muss sich 109 Anklagepunkten stellen

Ein Gerichtsverfahren gegen eine 13-jährige Jugendliche mit einer Anklageschrift von 109 Punkten hat in Australien begonnen. Laut Berichten der Zeitung „The Age“, welche die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aufgreift, zählen zu den Vorwürfen Diebstahl, Einbruch sowie ein gefährdendes Verhalten, das Verletzungen nach sich ziehen könnte.

Der Jugendlichen wird zur Last gelegt, über mehrere Wochen hinweg diverse Delikte verübt zu haben, zum Teil unter Verwendung gestohlener Fahrzeuge. Kriminalbeamter Jarryd Grey führte aus, dass sich die Häufigkeit der Vergehen zuletzt erhöht habe, auf im Durchschnitt mehr als eine Tat pro Tag. Die Beschuldigte habe bewusst nach Beachtung im Internet gestrebt und die Anzahl der Berichte sowie Reaktionen auf ihre mutmaßlichen Handlungen genau beobachtet. „Sie glaubt, dass ihr das Status in ihrer Gruppe verleiht, was sehr besorgniserregend ist“, äußerte Grey in Melbourne vor dem zuständigen Jugendgericht.

Kollision mit Radfahrer während einer Tat

Auf dem Smartphone der Beschuldigten entdeckten die Ermittlungsbehörden außerdem „beunruhigendes“ Material, einschließlich Videoaufnahmen. Bei einem Vorfall Ende März soll sie in einem Melbourner Vorort absichtlich mit einem entwendeten Pkw auf einen 45-jährigen Radfahrer zugesteuert sein, was zu dessen Sturz führte.

Lediglich Augenblicke danach soll die Jugendliche im Netz recherchiert haben, welche Strafe das Überfahren einer Person nach sich zieht. Für die Polizei ist dies ein Indiz für die Vorsätzlichkeit der Handlung. Das Opfer leidet Gerichtsangaben zufolge weiterhin an den Konsequenzen des Vorfalls, darunter Nackenschmerzen, Schwindelgefühle und sprachliche Beeinträchtigungen.

Keine Haftentlassung gegen Kaution

Ein Antrag auf Haftentlassung gegen eine Kautionszahlung wurde zurückgewiesen. „Das Risiko für die Gemeinschaft ist überwältigend“, so die Begründung des Richters. Für die 13-Jährige ist in 21 Tagen der nächste Gerichtstermin anberaumt. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.