Besitzer von Balkonkraftwerken müssen diese im Marktstammdatenregister anmelden. Wir zeigen, wie es einfach online geht.
Ihr neues BalkonkraftwerkSo einfach funktioniert die verpflichtende Online-Anmeldung

Ein Balkonkraftwerk muss bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
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Balkonkraftwerke: Anleitung zur Registrierung im Marktstammdatenregister Steckerfertige Solaranlagen für den Privatgebrauch, oft an Balkonen oder auf Garagendächern montiert, erzeugen auf einfache Weise Strom. Unabhängig von der späteren Nutzung des Stroms – ob für den Eigenbedarf, zur Speicherung oder zur Netzeinspeisung – ist eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur gesetzlich vorgeschrieben.
Der Anmeldeprozess Schritt für Schritt
Die gesamte Registrierung wird online über die Internetseite des Marktstammdatenregisters (MaStR) unter www.marktstammdatenregister.de abgewickelt. Dort muss zunächst die Option „Registierung einer Anlage, eines Anlagenbetreibers oder eines anderen Marktakteurs“ angeklickt werden. In den folgenden Schritten sind „Solaranlage“ und anschließend „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“ auszuwählen.
Falls noch kein Benutzerzugang besteht, ist die Erstellung eines Kontos mit persönlichen Daten erforderlich. Dieses wird durch einen Link in einer Bestätigungsmail freigeschaltet. Mit den neuen Anmeldeinformationen kann dann die Registrierung des Balkonkraftwerks erfolgen.
Diese Daten werden von der Behörde benötigt
Die Bundesnetzagentur erhebt spezifische Daten zur Anlage. Dies dient einerseits der bundesweiten Übersicht über installierte Anlagen und andererseits der Sammlung statistischer Leistungsdaten. Folgende Informationen müssen zwingend angegeben werden:
Wer einen Stromspeicher nutzt, kann zusätzlich dessen Akkukapazität und Leistung in Watt ergänzen. Nach Abschluss des Vorgangs wird eine Erfolgsmeldung angezeigt. Die zugewiesene MaStR-Nummer und eine Registrierungsbestätigung stehen zum Download bereit. Spätere Änderungen, wie eine Leistungsanpassung, die Ergänzung eines Speichers oder die Außerbetriebnahme, lassen sich im Benutzerkonto des MaStR aktualisieren.

Ist ruckzuck gemacht: die Registrierung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister.
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Was nach der Registrierung passiert
Anhand der eingetragenen Daten informiert die Bundesnetzagentur den zuständigen lokalen Netzbetreiber automatisch. Sofern noch ein Stromzähler ohne Rücklaufsperre vorhanden ist, muss dieser zeitnah ausgetauscht werden. Eine gesonderte Meldung an den Netzbetreiber ist seit Mai 2024 nicht mehr erforderlich.
Die Registrierung der Anlage ist kostenfrei, wenn sie in Eigenregie durchgeführt wird. Beauftragt man einen Dienstleister, wie zum Beispiel einen Installationsbetrieb, können Gebühren anfallen. Der Zeitaufwand für die selbstständige Anmeldung beträgt rund vier Minuten. (dpa/red)
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