Laut Holger Münch werden Betrugsmaschen wie Fake-Shops und Investment-Scams zahlreicher und professioneller.
BKA-Chef warnt vor Zunahme von Betrugsfällen durch Künstliche Intelligenz

Die Anbahnung läuft teilweise über Betrugswerbung auf Social Media. (Symbolbild)
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Die vermehrte Nutzung von Künstlicher Intelligenz vereinfacht Täuschungsmanöver im Netz und eröffnet Straftätern in Deutschland den Zugriff auf neue Zielgruppen. «Bei den Betrugsdelikten können mehr Akteure im deutschsprachigen Raum aktiv werden, weil durch den Einsatz von KI die Sprachbarriere fällt», äußert sich der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch. Generell sei festzustellen: «Qualität und Quantität von Betrugsdelikten nehmen durch KI zu.»

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, fragt: Warum löschen die Plattformbetreiber Betrugswerbung nicht selbst? (Archivfoto)
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Betrügerische Online-Shops
Sogenannte Fake-Shops, wo Kunden Artikel ordern, per Vorkasse bezahlen und die Ware niemals erhalten, stellen ein Anwendungsbeispiel dar. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur führte Münch aus, dass die Erstellung eines authentisch anmutenden Webauftritts für einen solchen Shop mittels KI erheblich vereinfacht wurde. Laut BKA sind zudem Phishing-Angriffe, bei denen Täter sich als seriöse Instanz tarnen, um an Zugangsdaten oder Kontoinformationen zu kommen, durch KI-Werkzeuge für die Kriminellen leichter durchzuführen und für Betroffene schwerer zu durchschauen.
Hohe Verluste durch Investmentbetrug
Auch Investmentbetrug führe zu erheblichen Verlusten, so der BKA-Chef. «Den Opfern wird hierbei vorgespielt, sie hätten ein Depot, das sich entwickelt, damit sie immer mehr Geld investieren.» Schließlich sei das komplette Kapital verloren. Münch erläutert, dass die Kriminellen zumeist vom Ausland aus operieren, beispielsweise über Call-Center oder Chat-Dienste. Deshalb sei es ebenso wichtig, vorbeugende Schritte einzuleiten, um für Betrugszwecke missbrauchte Internetseiten und Rufnummern zügig zu identifizieren und zu sperren.
Behörden fordern mehr Verantwortung von Plattformen
Im Gegensatz zu terroristischem Material, bei dem die Polizei eine Entfernung anweisen darf, fehlt den Behörden bei betrügerischer Werbung auf sozialen Netzwerken eine juristische Grundlage zum Eingreifen. Münch ist jedoch der Ansicht, dass man die Thematik auch anders angehen könne, und verweist auf die Verantwortung der Betreiber von Social-Media-Plattformen.
Der BKA-Chef führt aus, dass sich für ihn ungeachtet der juristischen Optionen bei der Beseitigung von irreführenden Werbeanzeigen die Frage aufdränge, «warum der Staat hier etwa mit Löschanregungen einen hohen Aufwand betreiben muss, und was die Plattformen mit Unterstützung von KI vielleicht auch selbst machen könnten». (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
