Bluttat in StuttgartMann mit einer Art Schwert erstochen – Kritik wegen Video im Netz

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Symbolbild.

Stuttgart – Mit einer Art Schwert soll ein Mann mitten auf einer Straße in Stuttgart einen anderen Mann getötet haben. Die Polizei geht von persönlichen Beweggründen für die Tat aus. Der mutmaßliche Täter habe bis vor kurzem bei dem 36 Jahre alten Opfer gewohnt, teilten die Ermittler am Donnerstag mit. Vor dem Angriff hätten die beiden Männer Streit gehabt. Ein Polizeisprecher bezeichnete die Tat als „außergewöhnlich und entsetzlich“.

Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei um einen 28-jährigen Syrer - die Identität sei jedoch noch nicht abschließend geklärt, sagte ein Polizeisprecher. Es werde dazu noch ermittelt. Der Mann sei nach bisherigen Erkenntnissen seit 2015 in Deutschland und habe einen gültigen Aufenthaltsstatus. Er sei der Polizei schon vor der Tat bekannt gewesen - in welchem Zusammenhang, wollte ein Sprecher nicht sagen.

Mit Hubschrauber nach Verdächtigem gefahndet

Der Verdächtige soll sich vor der Tat mit dem 36-jährigen Deutschen gestritten haben und diesen anschließend mit einer Art Schwert auf offener Straße erstochen haben. Das Opfer blieb blutüberströmt auf der Fahrbahn liegen. Zeugen verständigten schnell die Polizei. Unter anderem mit einem Hubschrauber fahndete sie nach dem Flüchtigen und konnte ihn wenige Stunden später in der Nähe des Tatorts stellen. Zu den Hintergründen nannte die Polizei zunächst keine Details. Sie geht von einem persönlichen Motiv aus. Der Verdächtige sollte noch am Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt werden.

Nach der Tat vom Mittwochabend kursierten mehrere Videos davon im Internet. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Filme authentisch sind. Die Polizei nutze die Filme zwar zur Beweissicherung, sagte ein Sprecher. Die Ermittler würden die Internetnutzer aber kontaktieren und auffordern, die Videos aus dem Netz zu nehmen.

Im Internet kursieren Videos der Tat, was scharfe Kritik der Ermittler auslöst

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft, ob sich Menschen, die Videos aufgezeichnet und hochgeladen haben, strafbar gemacht haben. Laut einem Sprecher geht es hier um die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg wies in einem Tweet darauf hin, dass die „Herstellung und Verbreitung von Medien, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen zeigen“, verboten sind.

„Ich finde das fast schon geschmacklos, wenn Menschen so etwas tun“, sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Hans-Jürgen Kirstein, zu den Filmaufnahmen und deren Verbreitung und verwies auf den Opferschutz. Die Tat selbst spiegele ein gesamtgesellschaftliches Problem wieder: Viele Konflikte würden nicht mehr verbal, sondern mit Gewalt ausgetragen. „Das gibt es auf allen Ebenen“, sagte er. (dpa)

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