Abo

Streifenwagen und HubschrauberEltern holen Kind „zu früh“ ab – Großaufgebot der Polizei

2 min
Polizei Nahaufnahme

Die Polizei sucht in NRW nach drei flüchtigen Männern.

Entführungsalarm in Baden-Württemberg – doch der dramatische Notruf entpuppt sich als kuriose Verwechslung.

In der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli 2025 hat ein vermeintlicher Entführungsfall im baden-württembergischen Iffezheim einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Gegen 23 Uhr meldeten zwei Kinder, dass ein weiteres – ihnen unbekanntes – Kind offenbar gegen dessen Willen in ein Auto gebracht worden sei. Die Szene spielte sich im Umfeld eines öffentlichen Festes ab. Das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Offenburg reagierte sofort und leitete eine umfangreiche Fahndung ein. Nach Angaben der Polizei waren dabei rund ein Dutzend Streifenwagen sowie ein Polizeihubschrauber beteiligt. Der Verdacht einer Entführung wurde sehr ernst genommen, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine Vermisstenmeldung vorlag.

Zeugenaussagen entkräften Verdacht auf Entführung

Noch während der laufenden Maßnahmen begannen Beamte der Kriminalpolizei mit der Anhörung von Zeugen. Diese ergaben schnell ein klares Bild: „Die Situation [deutete] wohl daraufhin, dass ein Kind durch Angehörige – dem kindlichen Erachten nach ‚zu früh‘ – vom Fest abgeholt wurde und daraus fälschlicherweise eine Entführung abgeleitet wurde“, heißt es wörtlich in der Mitteilung der Polizei. Das vermeintlich „unfreiwillige“ Verhalten des Kindes hatte den anderen Kindern Anlass zur Sorge gegeben. Als feststand, dass es sich nicht um ein Verbrechen handelte, sondern um eine familiäre Abholung, wurden alle eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen eingestellt. Eine unmittelbare Gefahr bestand laut Polizei nicht.

Polizei warnt vor voreiligen Schlüssen und Falschmeldungen

In ihrer Mitteilung warnt die Polizei Offenburg ausdrücklich vor den Folgen unbelegter oder vorschneller Schlussfolgerungen – insbesondere in sozialen Netzwerken. „Nicht nur, dass geteilte Falschmeldungen das Sicherheitsgefühl maßgeblich beeinträchtigen, auch werden Einsatzkräfte unnötig gebunden und stehen für andere Sicherheitsaufgaben in dieser Zeit nicht zur Verfügung.“

Die Behörden betonen jedoch, dass grundsätzlich jeder Meldung umgehend nachgegangen werde, um mögliche Straftaten zu verhindern und Gefahren frühzeitig zu erkennen. Sollte sich herausstellen, dass absichtlich falsche Informationen verbreitet oder zur Anzeige gebracht werden, drohten strafrechtliche Konsequenzen und Kostenbescheide. (jag)