Gift-Milchshake für die OmaAngeklagte aus Essen wird zu zehn Jahren Haft verurteilt

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Simon Assenmacher (2.v.r.), Vorsitzender Richter am Landgericht, eröffnet die Verhandlung.

Simon Assenmacher (2.v.r.), Vorsitzender Richter am Landgericht, eröffnet die Verhandlung, in der sich eine 31 Jahre alte Frau (vorn) aus Essen wegen Mordversuchs verantworten muss.

Eine Frau aus Essen reicht ihrer Oma einen Milchshake, der mit einer Überdosis Beruhigungsmittel versetzt ist. Nun kam es zu einem Urteil.

Nach einem Gift-Anschlag auf die eigene Großmutter ist eine Frau aus Essen am Dienstag wegen Mordversuchs zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Angeklagte hatte der 79-Jährigen im Juli vergangenen Jahres einen Milchshake gereicht, der laut Urteil des Essener Landgerichts mit einer „massiven Überdosis“ an Beruhigungsmitteln versetzt war. Anschließend habe sie die Wohnung der Seniorin nach Bargeld und Wertgegenständen durchsuchen wollen. Dass die Oma überlebt hat, war Zufall. Eine Pflegekraft hatte die bereits bewusstlose Frau gerade noch rechtzeitig gefunden.

Urteil im Prozess um vergifteten Milchshake – Zehn Jahre Haft

Im Prozess am Essener Landgericht hatte die 31-jährige Deutsche den Gift-Vorwurf gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Nach ihren Angaben habe sie nur gewollt, dass die 79-Jährige einschlafe, um sie bestehlen zu können. Hintergrund war ein Handyvertrag, den sie heimlich auf den Namen ihrer Großmutter abgeschlossen hatte. Die offene Rechnung von rund 1.300 Euro hatte sie nach eigenen Angaben nicht bezahlen können.

Laut Gericht hat die Angeklagte den Tod der 79-Jährigen für möglich gehalten und zumindest billigend in Kauf genommen. Dazu passe laut Urteil auch ein Satz, den sie Monate vor der Tat zu Freundinnen gesagt haben soll: „Ist nicht schlimm, wenn die Oma verstirbt – sie ist schon so alt.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (dpa)