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Fall Klette geht weiterBundesanwalt klagt sie nun wegen alter RAF-Taten an

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Urteil im Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Klette erwartet

Daniela Klette ist in einem zweiten Verfahren angeklagt. (Archivbild)

Nach ihrer Verurteilung wegen Raubüberfällen droht der Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette nun ein Prozess für ihre RAF-Verbrechen.

Generalbundesanwalt Jens Rommel betrachtet das Strafverfahren gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette trotz ihrer kürzlichen Verurteilung als unerlässlich. In Karlsruhe äußerte er am Montagabend: „Die Feststellung individueller Schuld bleibt nicht zuletzt für Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen wichtig“. Es sei die Pflicht des Rechtsstaates, die Faktenlage sowie die Schuld einzelner Personen „nüchtern und mit Nachdruck auch in diesem ganz wesentlichen Bereich der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland aufklären.“

Beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen die 67-jährige Deutsche erhoben. Ihr werden zweifacher Mordversuch, die Mitwirkung an versuchten sowie vollendeten Sprengstoffanschlägen, erpresserischer Menschenraub und die Mittäterschaft bei besonders schwerem Raub zur Last gelegt. Eine Äußerung des Gerichts, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und Prozesstermine ansetzt, steht noch aus.

Vorwürfe aus der Zeit bei der RAF

Das Verfahren in Frankfurt behandelt mutmaßliche Verbrechen Klettes aus ihrer aktiven Zeit bei der Roten Armee Fraktion (RAF). Sie wird der sogenannten dritten Generation dieser linksterroristischen Vereinigung zugeordnet. Zwar ist ihre reine Mitgliedschaft mittlerweile verjährt, jedoch beschuldigt die Karlsruher Anklagebehörde Klette der Mittäterschaft bei drei Anschlägen der RAF, die zwischen 1990 und 1993 stattfanden.

Urteil aus Verden noch ohne Rechtskraft

Ende Mai verurteilte das Landgericht Verden in Niedersachsen Klette zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Dieses Urteil gründet auf Taten, die sie im Zeitraum von 1999 bis 2016 – also nach der RAF-Ära – verübt haben soll. Zusammen mit ihren vermuteten Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub soll sie in mehreren Städten sowohl in Niedersachsen als auch in Nordrhein-Westfalen Geldtransporter sowie Supermärkte überfallen haben. Die Vorwürfe beinhalteten unter anderem schweren Raub, versuchten schweren Raub, Verstöße gegen das Waffengesetz, erpresserischen Menschenraub sowie schwere räuberische Erpressung.

Bislang hat das Urteil keine Rechtskraft erlangt. Rommel erklärte, dass im Falle einer Rechtskraft das Oberlandesgericht Frankfurt diese Strafe bei seiner eigenen Urteilsfindung einbeziehen müsste. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.