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Erschossener Polizist Simon BohrTäter vom Mordvorwurf freigesprochen – nur für Raub schuldig

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Der Angeklagte kommt in den Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken. Am Tag der Urteilsverkündung verfolgt er die letzten Momente des Prozesses um die tödlichen Schüsse auf Polizeioberkommissar Simon Bohr.

Der Angeklagte kommt in den Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken. Am Tag der Urteilsverkündung verfolgt er die letzten Momente des Prozesses um die tödlichen Schüsse auf Polizeioberkommissar Simon Bohr.

Nach den tödlichen Schüssen auf Polizist Simon Bohr sorgt das Urteil aus Saarbrücken für Fassungslosigkeit. Der Täter entgeht der Mord-Anklage.

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Polizeikommissar hat das Landgericht Saarbrücken ein aufsehenerregendes Urteil gefällt. Der 19-jährige Angeklagte, Ahmet G., wurde vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Das berichtet die „Bild“-Zeitung. Verurteilt wurde er lediglich wegen besonders schweren Raubes. Statt einer Haftstrafe ordnete das Gericht seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Freispruch vom Mordvorwurf für Schützen Ahmet G.

Die Vorsitzende Richterin Jennifer Klingelhöfer begründete die Entscheidung mit dem Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens. Demnach sei der Angeklagte aufgrund einer schizophrenen Erkrankung zum Tatzeitpunkt in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen.

Verteidiger Michael Rehberger sitzt neben dem Angeklagten im Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken. Am fünften Verhandlungstag wird hier im Prozess um die tödlichen Schüsse auf den Polizeioberkommissar Simon Bohr verhandelt.

Verteidiger Michael Rehberger sitzt neben dem Angeklagten im Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken. Am fünften Verhandlungstag wird hier im Prozess um die tödlichen Schüsse auf den Polizeioberkommissar Simon Bohr verhandelt. (Archivbild)

Der junge Mann sei von „massiver Angst getragen“ gewesen und habe die Situation krankheitsbedingt verkannt. „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte“, so die Richterin in der Urteilsbegründung.

Staatsanwaltschaft plädierte auf Mord aus Mordlust

Das Urteil steht im scharfen Kontrast zu den Forderungen von Polizei und Anklage. Bereits zum Prozessauftakt hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Saarland ein „maximal hartes Urteil“ verlangt, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu wahren. Die Staatsanwaltschaft bewertete die Tat ebenfalls gänzlich anders und hatte auf Mord aus Mordlust plädiert und eine Jugendstrafe von 13 Jahren gefordert.

Ahmet G. hatte im August 2025 in Völklingen (Saarland) eine Tankstelle überfallen. Als er von der Polizei gestellt wurde, attackierte er die Beamten, entriss einem Anwärter die Dienstwaffe und schoss damit mehrfach auf den 34-jährigen Polizeikommissar Simon Bohr, der an den Verletzungen verstarb. Der Täter hatte die Schüsse im Prozess gestanden.

Die Witwe des getöteten Polizisten, Selina Bohr, nahm als Nebenklägerin am Verfahren teil. Sie saß dem Täter an den Verhandlungstagen Medienberichten zufolge gefasst gegenüber, verließ jedoch bei der Verlesung des rechtsmedizinischen Gutachtens ihren Platz und verfolgte die Ausführungen aus dem Zuhörerbereich. (jag)