Nachdem sein Pferd bei einer Parade verstarb, wurde ein Halter freigesprochen. Ein Gericht konnte dem 70-Jährigen keine nachweisliche Schuld zusprechen.
Freispruch nach PferdetodNach Tod auf der Kö: Gericht spricht Halter frei

Prozess um Tod eines Pferds endet mit Freispruch. (Symbolbild)
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Freispruch für Pferdehalter nach Todesfall bei Düsseldorfer Umzug. Der Eigentümer eines Pferdes, das während eines Schützenumzugs auf der Düsseldorfer Königsallee verendete, ist vom Vorwurf der Missachtung des Tierschutzgesetzes entlastet worden. Laut der Richterin am Amtsgericht Düsseldorf konnte dem Mann nicht bewiesen werden, dass er die Untauglichkeit seines 19 Jahre alten Tieres für eine solche Beanspruchung hätte erkennen müssen.
Der 70-Jährige hatte Widerspruch gegen eine Geldbuße in Höhe von 12.500 Euro eingelegt, wie die dpa meldet. Der Wallach war im Juli 2022 im Verlauf der Parade des St. Sebastianus Schützenvereins kollabiert und gestorben. Die Stadt Düsseldorf hatte als Konsequenz die Strafzahlung verhängt.
Gesundheitszustand des Tieres war nicht bekannt
Nach Aussage der Richterin hatte der Halter keine Kenntnis von einer akuten Herzinsuffizienz des Tieres. Zeugenaussagen bestätigten zudem, dass er die Pferde während des Transports und am Veranstaltungsort artgerecht mit Heu sowie Wasser versorgt hatte. Am Tag des Umzugs brach das Pferd in einem Zustand starker Dehydration zusammen. Eine Obduktion des Kadavers offenbarte eine gravierende Herzschwäche (Az. 324 Owi 44/25).
Das für den Tierschutz verantwortliche Ordnungsamt der Stadt ging davon aus, dass der 70-jährige Halter aus Ratingen wusste, dass der Wallach „Waiherr“ für Paraden dieser Art weder ausgebildet noch geeignet war. Diese Einschätzung teilte die Richterin nach einer zweistündigen Beweisaufnahme und der Vernehmung mehrerer Zeugen jedoch nicht. Den Berichten zufolge war auch den beiden Amtstierärzten, die die Pferde zuvor inspiziert hatten, nichts Ungewöhnliches aufgefallen.
Tierschutzorganisation fordert Verbot für Pferde bei Paraden
Die Tierrechtsorganisation Peta, welche die Anzeige gegen den Halter initiiert hatte, appellierte nach der Urteilsverkündung an die Stadt Düsseldorf, ein Verbot für den Einsatz von Pferden bei Schützen- und Karnevalsumzügen zu erlassen. (red)
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