Studierende können ihre Steuererklärung freiwillig und bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben, um Geld zurückzubekommen.
Geld vom FinanzamtStudierende können Steuererklärung vier Jahre lang nachreichen

Nur die Ruhe: Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat in der Regel bis zu vier Jahre rückwirkend dafür Zeit.
Copyright: Christin Klose/dpa-tmn
Wer das Studium abgeschlossen hat, ohne sich um eine Steuererklärung gekümmert zu haben, kann dies nachholen. Für Studierende besteht im Allgemeinen keine Pflicht zur Abgabe, weshalb eine rückwirkende Einreichung eine Option darstellt, um eventuell Geld vom Finanzamt zurückzubekommen.
Für die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung gewährt der Gesetzgeber eine Frist von vier Jahren. Das heißt, Unterlagen für das Jahr 2022 können noch bis zum Ende des laufenden Jahres beim Finanzamt eingehen. Die Abgabefrist für das Steuerjahr 2025 läuft im Gegenzug erst am 31. Dezember 2029 aus.
Ausnahmen von der Regel: Wann eine Steuererklärung Pflicht ist
Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine empfiehlt jedoch, alle relevanten Quittungen für studienbedingte Kosten sorgfältig aufzuheben und zu ordnen: „Je später man das macht, desto schwieriger wird es, sich an alle Ausgaben zu erinnern.“
Studierende sind nur in spezifischen Fällen zur Einreichung der Steuerunterlagen verpflichtet. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn mehrere Nebenjobs ausgeübt werden oder eine Anstellung mit der Steuerklasse VI vorliegt. Ebenso wird die Abgabe obligatorisch, sobald Lohnersatzleistungen, die einen Betrag von 410 Euro jährlich übersteigen, bezogen wurden. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.