An Christi Himmelfahrt verdreifacht sich die Zahl der Alkoholunfälle. Die Polizei zog bereits erste Betrunkene aus dem Verkehr.
Dreimal höheres RisikoExperten warnen vor Alkoholfahrten an Vatertag

Laut Experten besteht zu Himmelfahrt ein höheres Risiko von Unfällen bedingt durch Alkoholkonsum. (Symbolbild)
Copyright: Soeren Stache/dpa
An Christi Himmelfahrt ist die Gefahr von Unfällen mit Alkoholeinfluss im Vergleich zu einem gewöhnlichen Tag verdreifacht. Diese Information geht aus einer Mitteilung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) hervor, die sich auf Zahlen vom Statistischen Bundesamt stützt. Den Daten zufolge kam es am Vatertag des Vorjahres bundesweit zu 284 Kollisionen, bei denen Trunkenheit eine Rolle spielte. Die Bilanz dieser Vorfälle: 64 Personen erlitten schwere und 167 leichte Verletzungen.
Bereits während der Nacht zum Donnerstag verzeichnete die Polizei erste Vorkommnisse. In Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz kollidierte unmittelbar nach Mitternacht das Fahrzeug eines 45-Jährigen mit einem Baum. Nach Angaben der Behörden setzte der Mann seine Fahrt im Anschluss fort. Kurze Zeit darauf wurde er von Einsatzkräften auf einem Parkplatz gestellt. Die Messung seines Atemalkohols wies einen Wert von 1,86 Promille auf.
Erste Trunkenheitsfahrten von Polizei beendet
Auch in Rheinland-Pfalz kam es zu einem Zwischenfall, als in Windesheim westlich von Mainz ein Autofahrer mit einem geparkten Wagen kollidierte und anschließend flüchtete. Der mutmaßliche 32-jährige Fahrer wurde den Behörden zufolge kurze Zeit später mit 2,1 Promille angetroffen. Zudem zogen Polizeikontrollen in Kaiserslautern sowie im thüringischen Apolda weitere alkoholisierte Fahrzeugführer aus dem Verkehr, darunter ein 27-Jähriger.
Fachleute mahnen: Hände weg vom Steuer bei Alkoholkonsum
„Verkehrssicherheit braucht klare Regeln – und verständlich ist nur eine einzige: Kein Alkohol am Steuer oder auf dem Fahrrad – weder an Himmelfahrt, noch an einem anderen Tag des Jahres“, äußerte Stefan Grieger, Hauptgeschäftsführer des Verkehrssicherheitsrates. Der 1969 gegründete Rat engagiert sich für mehr Sicherheit auf den Straßen. Grieger unterstrich: „Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat auch an Feiertagen Vorrang vor jeder Trinktradition.“
Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass zahlreiche Fahrzeugführer sich der Auswirkungen selbst geringer Alkoholmengen auf die Fahrtüchtigkeit nicht bewusst sind. „Ab 0,5 Promille kann die Reaktionsfähigkeit deutlich nachlassen“, so die Mitteilung des Automobilclubs. Darüber hinaus nehme das Aggressionspotenzial zu. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.