Verdacht auf DienstvergehenInterne Ermittlungen belasten Beamtin nach Tod von Häftling

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Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt.

Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt.

Ein Häftling nimmt sich das Leben - obwohl auf ihn besonders aufgepasst werden sollte. Der Fall aus der JVA Aachen beschäftigt die Staatsanwaltschaft.

Nach dem Tod eines Untersuchungshäftlings in der JVA Aachen belasten interne Ermittlungen eine Beamtin. Laut einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden vertraulichen Bericht an den Rechtsausschuss des Landtags besteht der Verdacht, dass sie sich nicht durchgehend um nötige Sicherungsmaßnahmen gekümmert habe - was den Suizid des Häftlings begünstigt haben könnte.

Der Untersuchungshäftling hatte sich am 14. Juni stranguliert. Die Staatsanwaltschaft hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Die Behörde wartet noch auf ein Gutachten und will sich nicht zu der Frage positionieren, ob „suizidpräventive Maßnahmen mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt worden sind“.

JVA Aachen: Verdacht auf Dienstvergehen

Die JVA-Leitung hatte den Vorfall parallel intern untersucht und ist laut dem Bericht an den Landtag weiter als die Staatsanwaltschaft: Es gebe den Verdacht eines Dienstvergehens. Ein Disziplinarverfahren gegen die Beamtin sei eingeleitet worden.

Der Hintergrund: Das Opfer war suchtkrank und unterstand daher einer besonderen Überwachung. Unter anderem wird dann regelmäßig Tag und Nacht nach dem Häftling gesehen, um Selbstmordversuche mitzubekommen oder zu verhindern. Das sei „phasenweise“ aber nicht umgesetzt worden. (dpa)

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