Lebenslange HaftUrteil gegen zweifachen Polizistenmörder von Kusel ist rechtskräftig

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Der Hauptangeklagte (r) sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.

Der Hauptangeklagte (r) sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern. (Archivbild)

Der Hauptangeklagte wurde vergangenes Jahr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei bleibt es, urteilte der Bundesgerichtshof.

Das Urteil gegen den zweifachen Polizistenmörder von Kusel ist rechtskräftig. Die Revision des Mannes sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe mit. Das Landgericht Kaiserslautern hatte Ende November 2022 den damals 39-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit gilt eine Entlassung des Mannes nach 15 Haftjahren als ausgeschlossen.

Polizistenmord in Kusel: Täter muss lebenslang hinter Gittern

Bei dem Verbrechen Ende Januar 2022 auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz bei Kusel hatte der Mann laut dem Richterspruch eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen 5 Jahre älteren Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet. Er habe damit seine Jagdwilderei verdecken wollen. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen.

Mit dem Urteil folgte das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte unter anderem gesagt, die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt - daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Die beiden Männer waren wenige Stunden nach dem Verbrechen im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Nebenangeklagter bleibt straffrei

Die Verteidigung des Hauptangeklagten hatte für „ein gerechtes Urteil“ plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“.

Einen Nebenangeklagten, der in der Tatnacht dabei war, sprach das Landgericht Kaiserslautern zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von einer Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Dies sei „erhebliche strafmildernde und wesentliche Aufklärungshilfe“ gewesen, hieß es damals. (dpa)

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