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Lebenslang für MaskenmannDeutscher Serientäter für weiteren Kindsmord verurteilt

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Lebenslange Haft in Frankreich für deutschen «Maskenmann»

Der sogenannte Maskenmann hatte vor Gericht in Frankreich bestritten, den kleinen Jonathan getötet zu haben. (Archivbild)

Der als „Maskenmann“ bekannte Serienmörder wurde in Frankreich für einen weiteren Kindsmord zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der als „Maskenmann“ bekannte Serienverbrecher ist in Frankreich wegen eines zusätzlichen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden; in Deutschland war er bereits für den dreifachen Mord an Kindern verurteilt. Ein Gericht in der westfranzösischen Stadt Nantes befand den 55-jährigen Deutschen Martin N. für schuldig, im April 2004 den damals zehn Jahre alten Jonathan getötet zu haben. Dies meldeten französische Publikationen wie „Le Parisien“ und „Le Figaro“ aus dem Gericht. Die Richter folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, welche in ihrem Schlussvortrag hervorhob, die Tat trage „die Handschrift“ des Beschuldigten.

Der Junge war seinerzeit aus einem Schullandheim in Saint-Brevin-les-Pins im Westen Frankreichs verschleppt worden. Sein lebloser Körper wurde einige Wochen danach nackt in einem Teich aufgefunden, das sich circa 30 Kilometer entfernt befand. Der aus Bremen stammende Martin N. bestritt während des Verfahrens wiederholt jede Verwicklung in den Todesfall. Vor Gericht sagte er: „Ich habe das nicht getan“. Seine Anwälte plädierten auf Freispruch und führten an, dass stichhaltige Belege für einen Aufenthalt ihres Mandanten in Frankreich sowie für die Ausführung der Tat fehlten.

Bereits in Deutschland wegen dreifachen Mordes verurteilt

In der Bundesrepublik hatte der als „Maskenmann“ bekannte Täter über einen Zeitraum von fast 20 Jahren Jungen missbraucht und drei von ihnen, die acht, neun und 13 Jahre alt waren, getötet. Im Zeitraum von 1992 bis 2001 drang der Pädagoge nachts in Norddeutschland und mit Maske in die Zimmer von zahlreichen Opfern ein. Nach aufwendigen polizeilichen Ermittlungen brachte die Aussage eines früheren Opfers die Behörden 2011 auf die Fährte von Martin N., der in Hamburg-Wilstorf ergriffen wurde. Vom Landgericht Stade wurde er 2012 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Einen Großteil der ihm zur Last gelegten Verbrechen hatte er im damaligen Verfahren eingeräumt.

Über eine lange Periode führte Martin N. ein Doppelleben, das von seinem Umfeld unbemerkt blieb. Während des Tages war er als Betreuer für Kinder in Ferienlagern und Heimen tätig. Nachts jedoch wurde er zum „Maskenmann“, eine Bezeichnung, die er erhielt, weil er bei seinen Taten sein Antlitz hinter einer dunklen Sturmhaube versteckte.

Hinweis eines Opfers führte zur Festnahme

Zur Ergreifung des Täters führte letztlich die Information eines seiner Missbrauchsopfer. Dieser Zeuge kontaktierte die Polizei im Jahr 2011, nachdem ein neuerlicher Fahndungsaufruf erfolgt war. Er entsann sich, dass ein Betreuer ihn während eines Ferienlagers für Jugendliche ungewöhnlich detailliert zu seinen Wohnverhältnissen befragt hatte. Wenige Monate danach, im Jahr 1995, wurde er von einer maskierten Person missbraucht.

Wegen Ähnlichkeiten zwischen dem Fall Jonathan und der Verbrechensserie in Norddeutschland gingen französische Ermittler schon seit 2008 dem Verdacht nach. Sie prüften eine mögliche Verantwortung des Deutschen für das Verbrechen in der Bretagne. Handfeste Beweismittel, wie zum Beispiel Spuren von DNA, konnten jedoch nicht sichergestellt werden. (dpa/red)

Ein Augenzeuge hatte jedoch am Abend der Tat ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung nahe einem Teich beobachtet. Dessen Fahrer habe den Anschein erweckt, etwas zu entladen, sei dann aber davongefahren. Zusätzlich gab ein Mithäftling im Jahr 2017 an, Martin N. habe ihm gegenüber das Töten eines Kindes in Frankreich zugegeben. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.