Ein Mann (27) erhält eine lebenslange Haftstrafe für Schüsse mit Todesfolge bei einer Hochzeitsfeier in Fürth. Welcher Beweggrund steckte dahinter?
Lebenslange Freiheitsstrafe nach Schüssen auf Hochzeitsfeier in Fürth27-Jähriger wegen Mordes am Vater der Ex-Freundin verurteilt

Nach der Tat floh der Angeklagte laut den Ermittlungen mit seinen Begleitern nach Frankreich, wo er sich der Polizei stellte. (Archivbild)
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Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wurde gegen einen 27 Jahre alten Franzosen verhängt, der bei einer Feier zur Eheschließung in Fürth in Mittelfranken tödliche Schüsse abfeuerte. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) befand das Nürnberger Landgericht den Mann des Mordes am 47-jährigen Vater seiner früheren Partnerin für schuldig.
Laut dem Gerichtsurteil feuerte der Beschuldigte vor rund einem Jahr sechsmal auf den 47 Jahre alten Mann, während zahlreiche Gäste der Hochzeit anwesend waren. „Er wurde von hinten getroffen und von dem Angriff überrascht“, zitierte das Gericht den Vorsitzenden Richter Gregor Zaar. Der Getötete erlag wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Beweggrund: Langjähriger Konflikt und Drohungen
Die Kammer ist überzeugt, dass der Anlass für die Tat eine gekränkte Familienehre sowie eine Auseinandersetzung um finanzielle Ansprüche nach der Trennung des Beschuldigten von seiner Ex-Verlobten war. Richter Zaar führte aus, dass sich die beiden Familien über einen langen Zeitraum hinweg wechselseitig beschimpft und teilweise Todesdrohungen ausgesprochen hatten. Im Anschluss an die Tat mit Todesfolge flüchtete der Mann erst nach Frankreich und ergab sich dort den Behörden. Während des Prozesses gestand er die Schussabgabe, machte jedoch keine weiteren Angaben zu den Hintergründen.
Für die Bekanntgabe des Urteils wurden die Sicherheitsmaßnahmen im Gerichtsgebäude durch die Kammer erneut erhöht. Der Angeklagte wurde von mehreren Polizisten eskortiert, die gemeinsam mit Justizpersonal den voll besetzten Gerichtssaal sicherten. Die Entscheidung des Gerichts hat noch keine Rechtskraft erlangt.
Weiteres Verfahren gegen Angehörige im April
Gemäß dem Urteil erhielt der 27-Jährige bei der Ausführung der Tat Beistand von seinem Vater sowie zwei Brüdern. Gegen diese wurde mittlerweile Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes erhoben. Laut Auskunft einer Sprecherin der Justiz ist der Prozessbeginn für den 28. April am Nürnberger Landgericht angesetzt. (red)
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