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Getötete Luise (12)Landgericht Koblenz entscheidet über die Zivilklage

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Tod der zwölfjährigen Luise in Freudenberg

Luises Eltern legten eine Zivilklage ein. (Archivbild)

Die 12-jährige Luise wurde von zwei Mädchen getötet. Ein Strafverfahren gab es nie. Nun wird das Urteil im Zivilprozess erwartet.

Das gewaltsame Ableben der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg (Siegerland) löste eine Schockwelle aus, die weit über die Familien und die lokale Bevölkerung hinausging. Die Tat erregte in ganz Deutschland erhebliche Aufmerksamkeit. In einem Waldgebiet in Rheinland-Pfalz, nahe der Grenze zu NRW, starb Luise an den Folgen zahlreicher Stichwunden. Für zusätzliches Entsetzen sorgte das Geständnis von zwei Mädchen im Alter von nur 12 und 13 Jahren.

Nun, über ein Jahr danach, steht am Landgericht Koblenz um (12.30 Uhr) die Urteilsverkündung in einem Zivilprozess an, bei dem es auch um Schmerzensgeld geht. Die Klärung der Schuldfrage ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, da aufgrund der Minderjährigkeit der Angeklagten kein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Der Tathergang im Detail

Am 11. März 2023 erfolgte eine Vermisstenmeldung für Luise, nachdem sie von einem Treffen mit einer Freundin nicht zurückkehrte. Die letzte Sichtung der Schülerin war gegen 17.30 Uhr in Freudenberg, als sie sich zu Fuß auf den Nachhauseweg machte.

Nachdem die Zwölfjährige rund drei Stunden überfällig war, alarmierten ihre Eltern die Behörden. Eine umfangreiche Suche wurde eingeleitet, bei der Mantrailer-Hunde, ein Helikopter mit Wärmebildtechnik, Drohnen sowie Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei beteiligt waren. Ein Polizeihundeführer entdeckte den leblosen Körper des Mädchens schließlich am 12. März aufgrund von Spuren.

Freudenberg - Luise

Am Fundort der Kinderleiche wurden Blumen, Kerzen und FIguren abgelegt. (Archivbild)

The Entdeckungsstelle befand sich an einer Böschung in Rheinland-Pfalz, mehrere Kilometer von Luises Wohnort entfernt. Das betreffende Waldareal liegt direkt an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen.

Die gerichtsmedizinische Untersuchung des Leichnams an der Mainzer Uniklinik ergab laut Angaben der Ermittlungsbehörden eine Vielzahl von Stichwunden. Ein Richter führte zum Start des Zivilverfahrens im Sommer 2023 aus, dass Luise durch 74 Messerstiche ums Leben kam. Zusätzlich habe sie Gesichtsverletzungen aufgewiesen und sei infolge des hohen Blutverlusts sowie eines Pneumothorax – einer Ansammlung von Luft im Brustkorb – verstorben.

Die geständigen Täterinnen

Der Fokus der Ermittlungen richtete sich auf zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren, da ihre ursprünglichen Angaben den Schilderungen anderer Zeugen widersprachen. Während einer erneuten Befragung, bei der auch Sorgeberechtigte und Psychologen anwesend waren, wurden sie mit diesen Unstimmigkeiten konfrontiert und räumten daraufhin die Tat ein. Keines der beiden Mädchen war zuvor polizeilich in Erscheinung getreten.

Laut den Ausführungen des Richters zu Beginn des Prozesses war Luise mit den beiden Angeklagten befreundet. An dem betreffenden Tag im Jahr 2023 hatten sie ein Treffen zu dritt vereinbart. Aus Chatprotokollen ging hervor, dass die zwei beschuldigten Mädchen schon im Vorfeld über die Tötung gesprochen hatten. Der Richter erklärte, der ursprüngliche Plan habe vorgesehen, Luise zu fesseln und zu ersticken. Dies sei jedoch am Widerstand des Opfers gescheitert, woraufhin die Mädchen ein Messer einsetzten.

Im September 2023 wurden die Untersuchungen abgeschlossen. Die Behörden hatten laut eigener Aussage insbesondere geprüft, ob es Tatvorwürfe gegen weitere, strafrechtlich verantwortliche Personen geben könnte, fanden dafür aber keine Anhaltspunkte. Die Vernehmung der geständigen Mädchen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Frage nach dem Motiv

Zu den potenziellen Beweggründen äußerten sich die Ermittlungsbehörden bedeckt. Es wird angenommen, dass die Frage nach dem Grund für die Tat öffentlich nicht geklärt werden wird. Der leitende Koblenzer Oberstaatsanwalt, Mario Mannweiler, erklärte, dies diene primär dem Schutz der minderjährigen Beschuldigten. „Was für Kinder möglicherweise ein Motiv ist für eine Tat, würde sich einem Erwachsenen möglicherweise nicht erschließen.“ Mannweiler fügte hinzu, dass die hohe Anzahl an Stichwunden beim Opfer die Annahme nahelege, „dass irgendwelche Emotionen eine Rolle gespielt haben“.

Freudenberg - Ein Jahr nach dem Tod von Schülerin Luise

Was genau hinter der grausamen Tat steckt, wird wohl für die Öffentlichkeit unbekannt bleiben. (Archivbild)

Fehlende Strafmündigkeit als Grund

Die Beschuldigten gelten aufgrund ihres Alters juristisch als strafunmündig. Personen unter 14 Jahren sind prinzipiell nicht schuldfähig, auch nicht bei schweren Delikten wie Mord oder Totschlag. Die Annahme ist, dass sie die Tragweite ihrer Taten noch nicht vollständig erfassen können. Das Jugendamt veranlasste als erste Konsequenz, dass die Mädchen zunächst von ihren Familien getrennt untergebracht wurden, der elterliche Kontakt aber aufrechterhalten blieb.

Zivilrechtliche versus strafrechtliche Verfahren

Im Gegensatz zum Strafrecht können Minderjährige ab dem siebten Lebensjahr zivilrechtlich für rechtswidrige Taten zur Verantwortung gezogen werden. Ein Zivilprozess dient der Geltendmachung von Ansprüchen zwischen Privatpersonen.

Fall des getöteten zwölfjährigen Mädchens aus Freudenberg

Luise wurde als vermisst gemeldet und am Tag danach tot gefunden. (Archivbild)

Die Zivilklage der Angehörigen

Die Eltern von Luise sowie eine weitere verwandte Person haben eine zivilrechtliche Klage gegen die zwei minderjährigen Täterinnen angestrengt. Ihr Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzens- und Hinterbliebenengeld. Darüber hinaus verlangen sie die Übernahme der Bestattungskosten.

Nach einer früheren Mitteilung eines Sprechers des Gerichts beläuft sich die Forderung der Hinterbliebenen auf eine Summe von knapp 180.000 Euro. Das Landgericht teilte schriftlich mit: „Gegenstand des Verfahrens wird alleine die Frage sein, ob und in welcher Höhe den klagenden Angehörigen von Luise Schadensersatzansprüche zustehen“. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.