Ministerium veröffentlicht RegelnStrengere Bedingungen für Pferde in Karnevalszügen

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RoMo Pferd 2018 Köln dpa

Rosenmontagszug 2018 in Köln: Eine Karnevalistin reitet im Zoch auf einem Pferd. (Archivbild)

Düsseldorf – Pferde dürfen weiter in Karnevalszügen eingesetzt werden - allerdings unter strengeren Bedingungen. Das geht aus Leitlinien des NRW-Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hervor. Die Leitlinien seien nach Evaluierung und Erprobung im Jahr 2020 unter Beteiligung von Karnevalsverbänden nun endgültig festgelegt worden und sollten künftig angewandt werden, teilte Ministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) in einem Brief an Landtagspräsident André Kuper (CDU) mit.

Die Leitlinien sehen unter anderem vor, dass es an mehreren Punkten der Strecke die Möglichkeit geben muss, Pferde aus dem laufenden Zug herauszunehmen. Auf allen Etappen muss außerdem sichergestellt sein, dass binnen zehn Minuten die Betreuung durch einen Tierarzt erfolgen kann. Auch sollen die Pferde möglichst am Anfang oder am Ende des Zugs positioniert werden und nicht in der Nähe einer Musikkapelle.

Eine Begleitperson pro Tier

Nach den Leitlinien muss zudem pro Pferd mindestens eine Begleitperson zur Verfügung stehen. „Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen vor und während der Veranstaltung ist für alle mit den Pferden befassten Personen ausnahmslos untersagt“, heißt es weiter. Die Pferde müssten regelmäßig auf ihren Einsatz vorbereitet werden. Auch müssten sie an „spezielle brauchtums- und veranstaltungsspezifische Reize“ wie Wurfgeschosse gewöhnt sein.

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Allein im Kölner Rosenmontagszug laufen normalerweise mehr als 300 Pferde mit. Tierschützer fordern seit vielen Jahren, darauf zu verzichten. Mehrfach hatte es Unglücke gegeben. Für dieses Jahr ist der Kölner Rosenmontagszug in gewohnter Form wegen Corona allerdings abgesagt worden. Das gilt auch für viele andere Züge. (dpa)

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