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Spritze aus MitleidPfleger gab Patient Überdosis Morphium – Prozess in Münster

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Landgericht Münster verhandelt Tod eines Sterbenskranken

Am Landgerichts in Münster hat der Prozess gegen einen Krankenpfleger begonnen, der einem Patienten eine zu hohe Dosis Morphium gegeben hatte. (Archivbild)

Ein Krankenpfleger steht in Münster vor Gericht. Er soll einem todkranken Patienten aus Mitleid eine Überdosis Morphium gegeben haben.

Vor dem Landgericht Münster hat am Montag der Prozess gegen einen 28-jährigen Krankenpfleger begonnen, dem versuchter Totschlag zur Last gelegt wird. Der Mann soll einem todkranken Patienten eigenmächtig eine zu hohe Dosis Morphium verabreicht haben, woraufhin dieser verstarb. Zum Verfahrensbeginn ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen, wonach sein Handeln aus Mitleid motiviert gewesen sei, meldet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen 91 Jahre alten Mann, der an einer unheilbaren Darmkrebserkrankung im Endstadium litt. Er wurde auf der Palliativstation einer Klinik in Münster versorgt. Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass seine Lebenserwartung nur noch wenige Tage betragen habe.

Pfleger beschreibt leidvollen Zustand des Patienten

In der von seinem Rechtsbeistand vorgetragenen Erklärung wurde die Situation unmittelbar vor dem Ableben des 91-Jährigen geschildert. Der Patient habe unter erheblichen Schmerzen sowie Atemnot gelitten und mit letzter Anstrengung das Wort „sterben“ geäußert. Da der Mann gekrampft habe und sich sichtlich quälte, habe der Pfleger ihm Beistand leisten wollen.

An jenem Tag im Sommer 2023 sei der zuständige Arzt für mehrere Abteilungen verantwortlich und für den Angeklagten nicht zu erreichen gewesen, wie dieser darlegte. Dies habe ihn zu dem Entschluss bewogen, die ärztlich angeordnete Morphiumdosis eigenständig auf 50 Milligramm anzuheben.

Anklage wegen Totschlags und Dokumentenfälschung

Aus Sicht der Anklagebehörde hätte dem Krankenpfleger bewusst sein müssen, dass eine solche Dosis potenziell tödlich ist. Er habe nach Beendigung seiner Spätschicht die Klinik verlassen, ohne einen Mediziner von dem Geschehen in Kenntnis zu setzen. Ob der Tod des Patienten auf seine Grunderkrankung oder die Morphingabe zurückzuführen ist, lässt sich nach Aussage des Staatsanwalts nicht mehr aufklären.

Zusätzlich zum versuchten Totschlag beschuldigt die Anklage den Pfleger der Urkundenfälschung. Anstatt die Medikamentenverabreichung vorschriftsgemäß zu protokollieren, soll er sie durch falsche Eintragungen kaschiert haben. Diesen Punkt räumte der Angeklagte ein und begründete es mit der Absicht, berufsrechtliche Folgen umgehen zu wollen.

Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht

Die Anschuldigung des versuchten Totschlags könne er nicht nachvollziehen, ließ der Pfleger in seiner schriftlichen Stellungnahme verlauten. „Ich bin entsetzt und schockiert, dass mir unterstellt wird, mir sei es um die Tötung gegangen.“ Er habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, um dem Leidenden zu helfen.

Das Gericht hat für das Verfahren drei zusätzliche Prozesstermine festgesetzt. Die Urteilsverkündung ist für den 13. Mai vorgesehen. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.