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Sexuelle ÜbergriffeGérard Depardieu schuldig gesprochen – Klägerinnen erleichtert

Lesezeit 3 Minuten
Gerard Depardieu ist verurteilt worden.

Gerard Depardieu ist verurteilt worden. (Archivfoto)

Der französische Schauspieler hat vor Gericht eine empfindliche Niederlage einstecken müssen, will das Urteil aber nicht akzeptieren.

Gérard Depardieu ist jetzt vorbestraft. Der seit Jahren von MeToo-Vorwürfen verfolgte französische Schauspielstar Gérard Depardieu ist erstmals wegen sexueller Gewalt schuldig gesprochen worden. Ein Gericht in Paris verurteilte den 76-Jährigen am Dienstag wegen sexueller Übergriffe auf zwei Frauen bei Dreharbeiten zu 18 Monaten Haft auf Bewährung. Die Richter ordneten zudem eine psychologische Behandlung und die Registrierung als Sexualstraftäter an.

Es ist das erste Urteil gegen Depardieu wegen sexueller Gewalt. Insgesamt werfen etwa 20 Frauen dem Star Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung vor. „Er wird natürlich Berufung einlegen“, sagte Verteidiger Jérémie Assous nach dem Urteilsspruch. Eine der beiden Klägerinnen zeigte sich dagegen erleichtert: Sie habe eine „Achterbahn der Gefühle“ erlebt, sagte die 54-Jährige.

Gérard Depardieu räumte Berührungen vor Gericht ein

Die Bühnenbildnerin hatte vor Gericht beschrieben, wie Depardieu sie bei den Dreharbeiten im Jahr 2021 festgehalten und begrapscht hatte. Eine Regie-Assistentin hatte zudem geschildert, wie Depardieu ihr gegen ihren Willen an Hintern und Brust gefasst habe, als sie ihn bei den Dreharbeiten begleitete.

Depardieu hatte im Prozess den Gebrauch vulgärer Sprache eingeräumt, den Vorwurf sexueller Übergriffe aber zurückgewiesen. „Ich wüsste nicht, warum ich eine Frau befummeln sollte“, betonte er. Er sei niemand, „der sich in der U-Bahn an Frauen reibt“. Im Fall der Ausstatterin hatte er aber eingeräumt, sie an den Hüften berührt zu haben – betonte jedoch, dies sei nicht sexuell motiviert gewesen.

Depardieus Anwalt hatte auf die Vorwürfe der Klägerinnen aggressiv reagiert und sie vor Gericht als „Lügnerinnen“ und „hysterisch“ beschimpft. „Geht doch heulen“, schleuderte er den beiden Frauen entgegen und zeigte mit dem Finger auf sie. Fast 200 Anwälte hatten die Justiz daraufhin in einem Offenen Brief zum Kampf gegen Sexismus im Gerichtssaal aufgerufen.

Gérard Depardieu fehlte bei Urteilsverkündung

Der Vorsitzende Richter kritisierte bei der Urteilsverkündung am Dienstag ausdrücklich die „übertriebene Schärfe“ der Verteidigung gegenüber den beiden Frauen, mit denen diese ein zweites Mal zu Opfern gemacht worden seien. Beiden Klägerinnen sprach er dafür ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zu, zusätzlich zu einer Entschädigung wegen der sexuellen Übergriffe.

Depardieu nahm nicht an der Urteilsverkündung teil. Sein Anwalt Jérémie Assous kündigte unmittelbar im Anschluss an, in Berufung zu gehen. „Sobald man heutzutage in einem Fall sogenannter sexueller Gewalt angeklagt ist, wird man automatisch verurteilt“, behauptete er vor laufenden Kameras.

In einem anderen Fall ist Depardieu wegen Vergewaltigung angeklagt, die Staatsanwaltschaft hat einen Prozess beantragt. Ob der Fall vor Gericht kommt, ist noch nicht entschieden. Die heute 29 Jahre alte Schauspielerin Charlotte Arnould wirft ihm vor, sie 2018 zweimal in seiner Pariser Wohnung vergewaltigt zu haben. (mbr/afp/dpa)