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Recht auf spontanen UrlaubWas Ihr Chef bei der Urlaubsplanung verlangen darf

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Frau trägt Urlaub in ihren Kalender ein

Den Urlaub für das ganze Jahr vorplanen? Was für Arbeitgeber wünschenswert ist, kann Arbeitnehmer unter Druck setzen.

Müssen Arbeitnehmer den gesamten Jahresurlaub im Voraus planen? Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht klärt auf.

Eine kurzfristige Reise ans Meer oder ein spontaner Skitrip am langen Wochenende? Viele Vorgesetzte bevorzugen eine vorausschauende Urlaubsplanung. Doch wenn die freien Tage für das komplette Jahr bereits feststehen, bleibt wenig Flexibilität für spontane Vorhaben. Sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem Wunsch des Unternehmens nachzukommen?

„Arbeitgeber können Arbeitnehmer nicht zwingen, den Urlaub für das ganze Jahr festzulegen“, erläutert die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nathalie Oberthür. Prinzipiell dürfen Vorgesetzte zwar um eine Jahresurlaubsplanung bitten, jedoch besteht für die Belegschaft keine Verpflichtung, sich für den gesamten Zeitraum verbindlich zu entscheiden.

Wann der Chef den Urlaub vorschreiben darf

Dennoch hat der Vorgesetzte die Möglichkeit, spezifische Urlaubstage festzulegen. Beispielsweise kann er im Falle von Betriebsferien anordnen, dass ein gewisser Anteil der verfügbaren Urlaubstage in diesem Zeitraum genommen werden muss.

Recht auf Urlaub bei kurzfristigen Anträgen

Vorgesetzte müssen Urlaubswünsche auch dann berücksichtigen, wenn diese nicht für das gesamte Jahr, sondern erst im Laufe des Jahres vorgebracht werden. Dies trifft ebenfalls auf spontanere Urlaubsgesuche zu. Laut Oberthür ist eine Ablehnung der freien Tage durch den Arbeitgeber nur zulässig, falls dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen oder der Urlaub von Kollegen Vorrang hat.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.