Ein 79-Jähriger hat vor Gericht die Tötung seiner Ehefrau (77) gestanden. Er habe auf ihren Wunsch gehandelt, so der Angeklagte.
„Es war ihr Wunsch“Rentner tötet Ehefrau mit Hammer – Prozess in Düsseldorf

Mord oder Tötung auf Verlangen? Rentner gesteht. (Archivbild)
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Ein 79 Jahre alter Rentner hat zum Auftakt seines Prozesses am Landgericht Düsseldorf die Tötung seiner schlafenden Ehefrau gestanden. Für die Tat habe er einen Schlosserhammer verwendet. Der Angeklagte, dem Mord zur Last gelegt wird, beteuerte jedoch, dass die Handlung mit seiner Frau abgesprochen gewesen sei. „Es war ihr Wunsch“, sagte der 79-Jährige vor Gericht. „Wir haben die letzten drei bis vier Jahre darüber gesprochen, gemeinsam aus dem Leben zu scheiden. Es sollte überraschend, es sollte schmerzfrei sein. Sie sollte nix mitbekommen.“ Als Tatwerkzeug sei der Hammer für ihn die einzige Option gewesen: „Der Hammer war für mich die Lösung.“
Der Mann führte aus, dass sie über Jahre hinweg wiederholt über einen gemeinsamen Suizid gesprochen hätten. Der Grund dafür sei der Gesundheitszustand seiner Frau gewesen, die an einem Lungenleiden, Herzproblemen und fortschreitender Demenz gelitten habe. Im November habe er die 77-Jährige deshalb nach 48 Ehejahren in der Wohnung des Paares im Stadtteil Urdenbach im Schlaf getötet.
Staatsanwaltschaft geht von heimtückischem Mord aus
Die Staatsanwaltschaft bewertet den Fall anders und beschuldigt den 79-Jährigen des heimtückischen Mordes, wie die dpa berichtet. Der Mann habe seine ahnungslose und schutzlose Gattin mit einem circa 1,5 Kilogramm schweren Hammer erschlagen. Dadurch sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Die Behauptung einer Übereinkunft wird als Schutzbehauptung gewertet.
Nach der Tat unternahm der Rentner einen Suizidversuch mit Messerstichen und fügte sich dabei lebensgefährliche Verletzungen zu. Daraufhin wählte er den Notruf und räumte die Tat ein. Zum Prozessbeginn demonstrierten etwa 30 Menschen vor dem Gerichtsgebäude, um auf das Problem von Gewalt an Frauen hinzuweisen.
Lebenslange Haft oder Tötung auf Verlangen?
Für eine Verurteilung wegen Mordes droht dem 79-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe. Stuft das Gericht die Tat als Tötung auf Verlangen ein, beträgt das Strafmaß zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. In seinem Notruf kurz vor Mitternacht sagte der Senior, nachdem er seinen Namen und seine Adresse genannt hatte, zu dem Beamten: „Ich hab' jetzt gerade meine Frau umgebracht, es war ihr eigener Wunsch.“
Der Angeklagte gab an, seine Frau habe zuletzt öfter gesagt, „am besten wir wären tot“, so auch am Abend der Tat. Daraufhin sei ihm bewusst geworden, dass er aktiv werden müsse. Sein Verteidiger, Matthias Göbel, bezeichnete die Eheleute als „Vorzeigepaar“. „Die Beiden sind gemeinsam durch dick und dünn gegangen“, sagte Göbel. Für das Verfahren sind bis zum 22. Mai vier weitere Verhandlungstage terminiert. (red)
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