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Tod bei GSG-9-ÜbungErmittlungen gegen Beamten wegen fahrlässiger Tötung

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Bundespolizist bei Schießtraining tödlich verletzt

Der Bundespolizist kam bei einem Schießtraining ums Leben. (Symbolbild)

Nach einem tödlichen Unfall bei einer GSG-9-Übung wird nun gegen einen Beamten wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

Tödlicher Schuss bei GSG-9-Übung: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung. Ein Todesfall bei einer Schießübung von Spezialkräften der Bundespolizei in Schleswig-Holstein hat juristische Konsequenzen; gegen einen Beamten wird wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung ermittelt. Gemäß dem aktuellen Ermittlungsstand soll ein Mitglied der GSG 9 beim Vorbereiten einer Waffe versehentlich echte Patronen statt Übungsmunition geladen haben, wie die Behörden bekannt gaben. In der Folge wurde während des Manövers, das mit Übungsmunition geplant war, eine scharfe Patrone abgefeuert.

Infolge des Schusses kam am Abend des 11. Mai ein Polizist auf dem Bundeswehr-Gelände nahe Oldenburg in Holstein ums Leben. Trotz sofortiger Rettungsbemühungen konnte der Mann nicht gerettet werden und verstarb am Ort des Geschehens.

Verdacht auf Unfallgeschehen erhärtet sich

Die anfängliche Annahme eines Unfalls habe sich durch erste Untersuchungsergebnisse bestätigt, so die Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft. Das Ermittlungsverfahren gegen den verantwortlichen Schützen ist allerdings noch nicht beendet.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete den Vorfall als einen sehr tragischen Unfall. Die GSG 9 ist eine auf die Bekämpfung von Terrorismus ausgerichtete Spezialeinheit.

Das Militärübungsgelände Putlos nahe der Insel Fehmarn wird von der Bundeswehr als eine flache, leicht gewellte Landschaft mit wenig Baumbestand beschrieben. Das Gebiet schließt außerdem Strandzonen und Steilküstenabschnitte ein. Dort ist es für Einsatzkräfte möglich, komplexe Situationen zu simulieren und unterschiedliche Schießübungen zu absolvieren. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.