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Totschlag-Urteil gegen Arzt aus DattelnMehrjährige Haft für Suizidhilfe Landgericht Essen verurteilt 83-jährigen Mediziner zu vier Jahren und vier Monaten

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Landgericht Essen

Freitod-Begleitung: Arzt erneut verurteilt. (Symbolbild)

Einem psychisch kranken Mann wurde von einem Arzt aus Datteln beim Suizid geholfen. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und sprach eine Haftstrafe aus.

Ein überregional bekannter Mediziner aus Datteln im Kreis Recklinghausen ist zum wiederholten Mal wegen Totschlags schuldig gesprochen worden, nachdem er Beihilfe zum Suizid geleistet hatte. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, legte das Landgericht Essen eine Gesamtstrafe von vier Jahren und vier Monaten fest, wobei ein früheres Urteil berücksichtigt wurde. Der 83-jährige Facharzt für Psychiatrie und Neurologie hatte im Sommer 2023 einem Mann aus Essen bei der Selbsttötung assistiert. Laut Urteilsbegründung war der 42-jährige Patient aufgrund einer seelischen Erkrankung nicht fähig, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen, was dem Angeklagten nach Überzeugung des Gerichts bewusst war.

Die Beweggründe des Arztes sollen laut Gerichtsurteil erklären, warum er die Suizidbegleitung dennoch vornahm. „Er sieht sich als Vorkämpfer für psychisch kranke Menschen und für das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben“, erklärte Richter Simon Assenmacher bei der Urteilsverkündung. „Dafür hat er Vorsichtsmaßnahmen bewusst beiseitegeschoben und sich von medizinischen Standards entfernt - weil er für sich in Anspruch nimmt, der wichtigste, wenn nicht der einzige Experte zu sein.“

Patient litt an Depressionen und war fast blind

Der Vorfall ereignete sich am 4. Juli 2023, als der Arzt seinem Patienten eine Infusion mit einer letalen Natriumlösung anlegte. Der 42-jährige Mann aus Essen, der seit fast zwei Jahrzehnten an Depressionen litt und nahezu erblindet war, betätigte das Ventil anschließend selbst. Der 83-jährige Mediziner gab an, er sei sich absolut sicher gewesen, dass sein Patient geistig orientiert handelte. Im Prozess sagte er dazu aus: „Die Freitod-Begleitung hätte ich nicht durchgeführt, wenn ich Zweifel daran gehabt hätte, dass die Entscheidung des Patienten auf einem autonom gebildeten freien Willen beruhte.“

Bereits im Februar 2024 war der Angeklagte erstmalig verurteilt worden, da er einem anderen psychisch erkrankten Patienten bei der Selbsttötung geholfen hatte. Seinerzeit hatte das Essener Landgericht eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Totschlags verhängt. Dieses Strafmaß floss in die neue Entscheidung mit ein. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.