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Kein Prozess gegen BademeisterNach Tod von Junge (6) in Hamm lehnt Gericht Verfahren ab

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Sechsjähriger Junge im Schwimmbad ertrunken

Im April 2025 konnte ein Kind nicht gerettet werden. (Archivbild)

Ein Sechsjähriger ertrank in einem Bad in Hamm. Angeklagte Schwimmmeister müssen sich nun doch nicht vor Gericht verantworten.

Ein Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Tod eines sechsjährigen Kindes, das in einer Badeanstalt in Hamm ertrank, wird nicht stattfinden. Auf dpa-Anfrage bestätigte eine Sprecherin des Amtsgerichts Hamm, dass das Gericht die Einleitung eines Hauptverfahrens abgelehnt hat. Eine Begründung für diesen Beschluss wurde vorerst nicht veröffentlicht. Über die Entscheidung des Gerichts hatte die Publikation „Die Glocke“ als erste informiert.

Vorangegangen war eine Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Dortmund, die sich gegen mehrere Schwimmmeister richtete. Ihnen wurde zur Last gelegt, durch Unterlassen den Tod des Jungen fahrlässig verursacht zu haben.

Sechsjähriger leblos im Wasser aufgefunden

Das Unglück trug sich im April 2025 zu. Badegäste fanden den Jungen ohne Lebenszeichen an der Oberfläche des Wassers treibend.

Trotz umgehend eingeleiteter Reanimationsversuche durch das Schwimmbadpersonal und alarmierte Rettungsdienste konnte das Leben des Kindes nicht gerettet werden; es starb nach der Einlieferung in eine Klinik. Dies geht aus damaligen Mitteilungen der Polizei hervor. Die Ermittlungsbehörden gingen anfänglich von einem Unfallgeschehen aus. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.