Dem als „Maskenmann“ bekannten Kindermörder Martin N. wird in Frankreich der Prozess wegen eines weiteren Mordes gemacht.
Urteil für „Maskenmann“Prozess in Frankreich wegen Mordes an 10-jährigem Jungen

Der sogenannte Maskenmann hat vor Gericht in Frankreich bestritten, den kleinen Jonathan getötet zu haben. (Archivbild)
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In Frankreich steht die Urteilsverkündung im Prozess gegen den als „Maskenmann“ bekannten Martin N. für diesen Donnerstag an. Dem 55-Jährigen, der in Deutschland bereits eine Verurteilung wegen dreifachen Kindsmordes erhalten hat, wird in Nantes der Mord an dem zehnjährigen Jonathan aus dem April 2004 vorgeworfen. Der aus Bremen kommende Beschuldigte bestritt wiederholt eine Verwicklung in den Tod des Jungen. „Ich habe das nicht getan“, erklärte er.
Der Junge war seinerzeit aus einem Schullandheim in Saint-Brevin-les-Pins im Westen Frankreichs verschleppt worden. Sein lebloser Körper wurde einige Wochen darauf ohne Kleidung in einem Teich aufgefunden, das sich circa 30 Kilometer entfernt befand.
Lebenslange Haftstrafe in Deutschland
Der als „Maskenmann“ bekannte Täter hatte in Deutschland über einen langen Zeitraum Jungen sexuell missbraucht und drei von ihnen im Alter von acht, neun sowie 13 Jahren getötet. Eine Vielzahl weiterer Kinder wurde ebenfalls zu Opfern seiner Verbrechen. Im Zeitraum von 1992 bis 2001 drang der Pädagoge nachts in Norddeutschland maskiert in die Zimmer seiner Opfer ein und näherte sich ihren Betten.
2012 wurde er vom Landgericht Stade zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Mehrheit dieser Verbrechen hatte er während des damaligen Gerichtsverfahrens zugegeben.

In Deutschland wurde der sogenannte Maskenmann bereits wegen drei Kindsmorden verurteilt. (Archivbild)
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Der Mann führte lange Zeit eine unbemerkte zweite Existenz. Tagsüber agierte er als Betreuungsperson für Kinder bei Ferienfreizeiten und in Heimen. Bei Nacht wurde er jedoch zum „Maskenmann“, der sein Antlitz während der Taten mit einer schwarzen Sturmhaube verhüllte.
Französische Ermittlungen gegen Martin N. seit 2008
Wegen Ähnlichkeiten zwischen dem Fall Jonathan und der Verbrechensserie in Norddeutschland gingen die französischen Ermittler schon seit 2008 der Frage nach, ob der Deutsche als Täter verantwortlich sein könnte. Handfeste Beweismittel, wie etwa genetische Spuren, konnten allerdings nicht gesichert werden.
Ein Augenzeuge will jedoch ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung in der Umgebung eines Teichs bemerkt haben. Zusätzlich teilte ein Mithäftling 2017 mit, dass Martin N. ihm gegenüber die Tötung eines Kindes in Frankreich zugegeben habe.
Im Laufe des Verfahrens in Nantes wurden deutsche und französische Ermittlungsbeamte sowie psychiatrische Gutachter angehört. Auch der Zeuge aus Frankreich sowie der ihn belastende Mithäftling, der per Video zugeschaltet war, machten ihre Aussagen. Der Beschuldigte selbst äußerte sich an mehreren Verhandlungstagen zu den Fragen des Gerichts, blieb aber bei seinem Dementi der Tat. (dpa/red)
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