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Urteil im Fall LuiseGericht entscheidet über Schmerzensgeld für die Familie

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Gericht Koblenz

Der Fall Luise wird am Landgericht Koblenz verhandelt. (Symbolbild)

Im Zivilverfahren um die getötete zwölfjährige Luise aus Freudenberg steht eine Entscheidung bevor. Die Angehörigen des Mädchens klagen auf Schmerzensgeld.

Das Landgericht in Koblenz wird seine Entscheidung im Zivilprozess bezüglich des Tötungsdelikts an der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg fällen. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde laut Gerichtsangaben auf den 28. Mai festgesetzt.

Luise wurde im Jahr 2023 getötet. Die Tat wurde von zwei Mädchen im ähnlichen Alter zu Beginn des Prozesses im Juli 2025 eingeräumt. Wie ein Richter damals bekannt gab, wurde Luise mit 74 Messerstichen ums Leben gebracht und erlag einem hohen Blutverlust sowie einem Pneumothorax. Ihr Leichnam wurde am darauffolgenden Tag in einem Waldgebiet an der Landesgrenze zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen aufgefunden.

Kein Strafprozess, aber hohe Forderungen

Die Klage im Zivilprozess wird von den Eltern und der Schwester der Getöteten geführt. Sie richtet sich gegen die zwei Mädchen, die ihre Beteiligung an der Tat eingeräumt haben. Ein Strafverfahren ist aufgrund der Strafunmündigkeit der zur Tatzeit 12- und 13-jährigen Mädchen ausgeschlossen. Die Familie fordert eine finanzielle Kompensation: Laut richterlichen Ausführungen bei Prozessauftakt beläuft sich die Forderung auf 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise und zusätzlich je 30.000 Euro für die klagenden Angehörigen.

Dauer des Leidens als zentraler Streitpunkt

Ein zentraler Punkt der Verhandlung ist die Dauer und das Ausmaß von Luises Leiden, da dies nach Aussage einer Gerichtssprecherin die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe beeinflusst. Die Klägerseite führt an, dass Luise über einen längeren Zeitraum bei Bewusstsein war. Demgegenüber halten die Anwälte der Beklagten die geforderte Summe für überhöht und widersprechen der Darstellung eines ausgedehnten Todeskampfes.

Laut dem Anwalt der Familie soll der Zivilprozess darüber hinaus eine Botschaft an andere Eltern senden. Es soll unmissverständlich gemacht werden, dass ein derartiges Verbrechen nicht ohne juristische Folgen bleibt. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.