In Vorarlberg wurde am Donnerstagmorgen eine männliche Leiche gefunden. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Leichenfund am MorgenToter Mann an Kindergarten-Gebäude entdeckt

Anwohnerinnen und Anwohner alarmierten die Polizei. (Symbolbild)
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Eine grausige Entdeckung machten Erzieherinnen eines Kindergartens am Donnerstagmorgen in Dornbirn, Österreich (Vorarlberg). Einem Bericht der Polizei zufolge wurde ein lebloser Mann entdeckt, der an einem Busch an der Fassade der Einrichtung lehnte. Die Identität der Person konnte laut einem Artikel der Tageszeitung „Der Standard“ bereits sicher geklärt werden. Es handelt sich um einen 27-jährigen Österreicher.
Die Angehörigen wurden bereits über den Vorfall informiert. Über die genaue Todesursache gaben die Ermittlerinnen und Ermittler zunächst weiterhin keine Auskunft; eine Autopsie ist für die nächsten Tage angesetzt.
In einer offiziellen Mitteilung steht: „Zur Klärung der Todesursache wird in den kommenden Tagen eine Obduktion durchgeführt.“ Bisher gibt es keine Hinweise auf ein Fremdverschulden. Der Betrieb im Kindergarten wurde am Donnerstag trotz des Einsatzes der Polizei und der Spurensicherung regulär fortgesetzt. Die Kinder haben die Leiche nach offiziellen Angaben nicht zu Gesicht bekommen, da der Fundort vor Ankunft der Kinder gesichert wurde. (red)
Was ist eine Autopsie?
Eine Autopsie, auch Obduktion oder Leichenöffnung genannt, ist eine medizinische Untersuchung eines Verstorbenen, um die genaue Todesursache und die Umstände des Ablebens festzustellen. In einem Fall wie in Dornbirn wird sie behördlich angeordnet, wenn die Todesart „unbewiesen“ ist oder der Verdacht auf ein Fremdverschulden besteht.
Hier ist eine kurze Übersicht, was eine Autopsie in diesem Zusammenhang klären kann:
Todesursache und Todesart
Natürlicher Tod: Es wird geprüft, ob innere Ursachen wie ein Herzinfarkt, Schlaganfall oder Organversagen vorlagen.
Nicht natürlicher Tod: Hierzu zählen Unfälle, Unterkühlung, Vergiftungen (Drogen oder Medikamente) sowie Suizid oder Tötungsdelikte.
Der Tat- oder Fundort-Abgleich
Todeszeitpunkt: Durch die Untersuchung der Leichenerscheinungen kann eingegrenzt werden, ob der Mann bereits in der Nacht oder erst kurz vor der Entdeckung verstarb.
Liegezeit: Die Rechtsmedizin kann feststellen, ob der Fundort am Kindergarten auch der Ort des Versterbens war oder ob der Körper nachträglich dorthin bewegt wurde.
Spurensicherung
Äußere Einflüsse: Es wird nach winzigen Verletzungen, Einstichstellen oder Abwehrspuren gesucht, die bei einer bloßen äußeren Leichenschau am Fundort übersehen werden könnten.
Toxikologie: Es werden Proben entnommen, um festzustellen, ob Alkohol, Drogen oder Giftstoffe im Blut vorhanden sind, was bei einem 27-Jährigen ohne Vorerkrankungen oft eine Standarduntersuchung ist.

