Im VW-Investorenprozess geht es um Milliarden. Kläger werfen dem Konzern vor, zu spät über die Dieselaffäre informiert zu haben.
Teurer Diesel-SkandalAnleger fordern Milliarden-Entschädigung von Volkswagen

Seit acht Jahren fordern Investoren vor Gericht eine Milliarden-Entschädigung für Kursverluste nach dem Dieselskandal. (Archivbild)
Copyright: Swen Pförtner/dpa
Investorenprozess gegen VW: Milliardenklage wegen Dieselaffäre geht weiter. Mehr als ein Jahrzehnt nach dem Dieselskandal steht VW erneut im Fokus. Ein Prozess um Milliardenforderungen von Anlegern wird fortgesetzt. Es geht um die Frage der rechtzeitigen Information.
Der Begriff 'Investorenprozess' sorgt bei Volkswagen auch nach der Dieselaffäre für erhebliche Anspannung in der Wolfsburger Unternehmenszentrale. Mehr als ein Jahrzehnt nach Aufdeckung der Abgas-Tricksereien drohen aus diesem Verfahren nämlich noch immense Kosten. Investoren fordern für ihre Einbußen eine Kompensation und verlangen Milliardensummen. Im Anschluss an eine längere Auszeit gehen die Verhandlungen am Dienstag und Mittwoch weiter.
Der Kern des Verfahrens
Im Rahmen des Musterprozesses verlangen Aktionäre Kompensationen, die in die Milliarden gehen. Der Fokus des Verfahrens liegt jedoch nicht auf der Täuschung an sich. Vielmehr lautet die zentrale Fragestellung: Hat Volkswagen die Finanzmärkte fristgerecht über die Vorkommnisse bezüglich der millionenfach veränderten Dieselaggregate in Kenntnis gesetzt?
Direkt nachdem die Affäre Ende September 2015 öffentlich wurde, stürzte der Aktienkurs von VW ab; die Vorzugsaktien des Unternehmens büßten zwischenzeitlich beinahe 50 Prozent ihres Wertes ein. Für diese erlittenen Einbußen fordern Investoren nach wie vor eine finanzielle Wiedergutmachung.
Die Besonderheit des Musterverfahrens
Im Zuge des Prozesses wird nicht das strafrechtlich relevante Verhalten einzelner Akteure untersucht. Es ist ein zivilrechtlicher Streit, bei dem es um hohe Summen als Kompensation geht. Obwohl sich gewöhnlich zwei Prozessparteien gegenüberstehen, gestattet das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eine Sonderregelung.
Bei diesem Musterverfahren lassen sich zahlreiche parallele Klagen zu einem einzigen, gemeinsamen Urteil zusammenfassen. Momentan sind etwa 2.000 ruhende Ursprungsverfahren mit circa 3.400 Klägerparteien anhängig.

Der Investorenprozess wird nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) geführt. (Archivbild)
Copyright: Swen Pförtner/dpa
Zum Abschluss des Prozesses am Oberlandesgericht Braunschweig wird ein sogenannter Musterentscheid erwartet. Sobald dieser Rechtskraft erlangt, sind die darin getroffenen Festlegungen für die Gerichte sämtlicher ruhender Verfahren verbindlich.
Die Prozessparteien
Vom Zivilsenat in Braunschweig wurde die Deka Investment GmbH zur Musterklägerin ernannt. Als Musterbeklagte fungieren die Volkswagen AG und der Porsche SE als Hauptaktionär von VW. Volkswagen gibt sich angesichts der zahlreichen Strafverfahren und Verurteilungen ehemaliger Manager zwar betont distanziert, doch in diesem Prozess ist das ausgeschlossen. Die Forderungen nach Kompensation sind direkt an den Fahrzeughersteller sowie die Porsche SE adressiert.
Die anhaltende Relevanz des Verfahrens
Die Wichtigkeit des Prozesses ergibt sich hauptsächlich aus der enormen Geldsumme. Das OLG Braunschweig gibt den aktuellen Streitwert mit circa 4,3 Milliarden Euro an. Laut der Analyse der Branchenexpertin Helena Wisbert, Professorin für Automobilwirtschaft an der Ostfalia Hochschule Wolfsburg, ist das Ergebnis für VW bedeutsam, da potenzielle Zahlungen und Vergleiche anstehen, deren finanzielle Vorsorge die Bilanz belasten würde.
Die Bewältigung des Skandals kostete den VW-Konzern laut Unternehmensangaben schon über 32 Milliarden Euro. Im ungünstigsten Szenario würden dem Konzern demnach zusätzliche Milliarden für Investitionszwecke entgehen.
Die Argumentation der Klägerseite
Die Kläger vertreten die Ansicht, dem VW-Vorstand sei spätestens ab 2007 bewusst gewesen, dass die strikten US-Normen für den Stickoxidausstoß unerfüllbar sind. In der Folge habe VW getäuscht – und da die Investoren darüber im Unklaren waren, hätten sie Wertpapiere zu einem stark überhöhten Preis erworben.
Der Musterprozess in Braunschweig hat folglich offengelegt, dass die Führungsebene um den damaligen Konzernchef Martin Winterkorn seit einem sogenannten High-Level-Meeting im November 2007 Kenntnis davon hatte, dass VW unfähig war, gesetzeskonforme Dieselfahrzeuge zu produzieren.
«Die einschlägigen Unterlagen zu diesem Termin, insbesondere die dort gehaltene Präsentation, enthalten nach unserer Überzeugung unzweideutige Hinweise auf die geplante Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen», sagt Klägeranwalt Axel Wegner.
Die Position der Beklagten
Die Beklagten weisen die Anschuldigungen zurück. In einer Stellungnahme vor Prozessbeginn hob VW hervor, dass aus Unternehmensperspektive keine stichhaltigen Indizien für eine kursrelevante Bedeutung der Angelegenheit bestanden, bis die Umweltbehörden der USA am 18. September 2015 überraschend mit ihren Vorwürfen an die Öffentlichkeit traten.
«Die Volkswagen AG ist überzeugt, zu jeder Zeit die kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten erfüllt zu haben», sagt ein Konzernsprecher. Fast wortgleich lautet die Einschätzung aus Stuttgart: «Die Porsche SE ist überzeugt, jederzeit ihren kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten entsprochen zu haben», teilt ein Sprecher von dort mit.
Auch nach beinahe acht Jahren Prozessdauer sieht bei VW niemand einen Grund, von dieser Perspektive abzuweichen. «Vor dem Hintergrund der laufenden Beweisaufnahme und den bisherigen Zeugenbefragungen sehen wir uns in unserer Überzeugung bestätigt», sagt der Konzernsprecher.
Die Gründe für die enorme Verfahrensdauer
Bereits 2020 – nach zweijähriger Verhandlungsdauer – äußerte eine Sprecherin des OLG, dass bei dem komplizierten und ausgedehnten Prozess kein Abschluss erkennbar sei. Zu diesem Zeitpunkt erwähnte sie circa 5.500 Seiten Akten, eine Vielzahl an Anhängen und 21 private Expertisen.
Im Jahr 2023 kündigte das Gericht an, eine Beweisaufnahme zu starten und in diesem Rahmen etwa 80 Zeugen zu vernehmen sowie eine große Menge an Unterlagen zu prüfen. Die Liste der Zeugen umfasste unter anderem die Namen der ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn, Matthias Müller und Herbert Diess.

Im Investorenprozess zum Dieselskandal sagte der frühere VW-Boss Martin Winterkorn als Zeuge aus. (Archivbild)
Copyright: Julian Stratenschulte/dpa
Im Zeitraum von September 2023 bis September 2025 wurden laut einer Gerichtsaufstellung 63 Zeugen sowie drei Parteien angehört. Die Auswertung der Zeugenaussagen wird dadurch erschwert, dass sich manche der geladenen Personen auf ein ihrer Meinung nach weitreichendes Recht zur Verweigerung der Aussage beriefen.
Ausblick auf eine mögliche Entscheidung
Für die zwei Termine der laufenden Woche sind zusätzliche Zeugenvernehmungen angesetzt. Mit Spannung wird erwartet, welche Angaben der inzwischen rechtskräftig verurteilte frühere Motoren-Chef von Audi, Wolfgang Hatz, machen wird.
Sämtliche Beteiligte hoffen außerdem auf eine richterliche Bewertung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme und des weiteren Prozessverlaufs. Ein Termin für den Musterentscheid ist und bleibt jedoch weiterhin offen. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.