Eine Zahnzusatzversicherung kann hohe Kosten beim Zahnersatz abfedern. Für wen sie sich lohnt und was man beachten muss.
Hohe Kosten beim ZahnarztWas eine Zahnzusatzversicherung leistet und für wen sie sich lohnt

Und aaaah: Wer mit der Regelversorgung der Krankenversicherung zufrieden ist, benötigt nicht unbedingt eine Zahnzusatzversicherung.
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Zahnersatz, sei es eine Krone, ein Inlay oder eine Brücke, ist mit hohen Kosten verbunden. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet in der Regel nur einen Festzuschuss. Den verbleibenden Betrag müssen gesetzlich Versicherte selbst aufbringen. Eine Zahnzusatzversicherung kann diesen Eigenanteil verringern. Nachfolgend werden die zentralen Aspekte dieser Policen erläutert.
Laut dem Verbraucherportal „Finanztip“ deckt die GKV lediglich die Kosten für die definierte Regelversorgung bei Zahnersatz. Als Beispiel hierfür gilt eine unverblendete Metallkrone. Dafür gewährt die Krankenkasse einen fixen Zuschuss, der sich auf mindestens 60 Prozent der Gesamtkosten beläuft. Bei regelmäßigen Zahnarztbesuchen in den letzten fünf bis zehn Jahren kann die Erstattung der Kasse auf bis zu 75 Prozent ansteigen.
Auch bei der Wahl von qualitativ besserem Zahnersatz, wie etwa einem Implantat, zahlt die Kasse lediglich den Zuschuss für die Regelversorgung. Die Differenzkosten, welche rasch einige Tausend Euro erreichen können, müssen Patienten selbst finanzieren.
Leistungen einer Zahnzusatzpolice
Eine Zahnzusatzversicherung ermöglicht es, die limitierten GKV-Leistungen für Zahnersatz zu erweitern. Abhängig vom gewählten Tarif wird nach der Vorleistung durch die gesetzliche Kasse ein prozentualer Anteil der Rechnung erstattet. Laut Dominik Heck vom Verband der Privaten Krankenversicherung können private Policen zudem weitere Behandlungen einschließen, die von der GKV normalerweise nicht bezahlt werden, beispielsweise in der Erwachsenen-Kieferorthopädie.
Zielgruppe und empfohlener Zeitpunkt für den Abschluss
Sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung für gesetzlich versicherte Personen, die eine qualitativ bessere zahnmedizinische Behandlung anstreben, als die GKV im Standard anbietet. Hierzu zählen nach Auskunft der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) beispielsweise Kronen aus Gold oder Keramik, Implantate sowie Inlays. „Die Versicherung hilft, den erheblichen Eigenanteil bei diesen kostspieligen Behandlungen zu reduzieren“, äußert sich BdV-Pressereferentin Julia Alice Böhne. Für Menschen, denen die Regelversorgung ausreicht, ist eine solche Police hingegen weniger erforderlich.
Ein allgemeingültiges Alter für den Vertragsabschluss existiert nicht. „Die Entscheidung hängt vom individuellen Wunsch nach Zusatzleistungen ab“, so Böhne. Jedoch steigen die monatlichen Beiträge mit zunehmendem Alter bei Vertragsbeginn an. „Ein früherer Abschluss ist also in der Regel mit geringeren laufenden Kosten verbunden“, erläutert Böhne.
Gesundheitsprüfung und Vertragsdetails
Vor dem Abschluss einer Police führen die meisten Anbieter eine Gesundheitsprüfung durch. „Darin geht es zum Beispiel um den aktuellen Zustand der Zähne, laufende Behandlungen oder fehlende Zähne“, sagt Heck. Abhängig von der individuellen Situation kann der Versicherer Risikozuschläge verlangen, bestimmte Leistungen ausklammern oder den Versicherungsantrag zurückweisen. „Es ist essenziell, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten“, betont Böhne.
Der Umfang der Leistungen sowie die Höhe der Beiträge sind vom ausgewählten Tarif abhängig. Dominik Heck rät zu einer sorgfältigen Prüfung der Vertragsbedingungen im Vorfeld, insbesondere der Erstattungshöhen, möglicher Selbstbeteiligungen und eventueller Wartefristen. Der BdV empfiehlt die Beachtung verschiedener Kriterien.
Laut Böhne ist ein Tarif mit Alterungsrückstellungen entscheidend, um einen starken Anstieg der Beiträge im höheren Lebensalter zu vermeiden. Ferner sollte die Versicherungsgesellschaft in den Anfangsjahren auf ihr reguläres Kündigungsrecht verzichten. Ein hochwertiger Tarif übernimmt nach Böhnes Aussage einen Anteil von mindestens 50 Prozent der Ausgaben für Zahnersatz, Keramikverblendungen, Implantate, Inlays sowie einen möglichen Knochenaufbau, selbst wenn keine Vorleistung der GKV erfolgt.
Funktionsanalytische Maßnahmen, die der Anpassung des Zahnersatzes dienen, sollten ebenfalls zu wenigstens 50 Prozent abgedeckt sein. Des Weiteren ist es relevant, dass die Erstattung der Kosten den Regelhöchstsatz (2,3-fach) übersteigt und bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), sprich dem 3,5-fachen Satz, reicht. „Gute Tarife haben keine generelle Summenbegrenzung über die gesamte Vertragslaufzeit“, so Böhne. Eine Leistungsbegrenzung in den ersten Vertragsjahren, bekannt als Zahnstaffel, ist allerdings üblich. Darüber hinaus sollte der Anbieter auf generelle Wartefristen verzichten und die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung wenigstens einmal pro Jahr tragen.
Mögliche Gründe für eine Leistungsverweigerung
„Die Leistung ist an Bedingungen geknüpft“, sagt Böhne. Eine Leistungsverweigerung oder -kürzung durch den Anbieter ist möglich, falls die Gesundheitsfragen im Antrag inkorrekt beantwortet wurden. War die Behandlung bereits vor Vertragsabschluss geplant, angeraten oder begonnen, kann die Leistung seitens des Versicherers je nach Vertrag ebenfalls gekürzt oder verweigert werden.
Versicherte müssen vor dem Start einer umfangreicheren Behandlung dem Versicherer einen Heil- und Kostenplan zur Genehmigung einreichen. „Viele Tarife sehen empfindliche Leistungskürzungen von teils 50 Prozent vor, wenn kein Kostenplan vorliegt“, warnt Böhne. Eine Kürzung oder Verweigerung der Leistung kann auch die Folge sein, wenn vertragliche Pflichten verletzt werden, wie zum Beispiel die verspätete Meldung einer Behandlung. (dpa/red)
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