AfD-PolitikerRätselraten um Anwaltssitz von Maximilian Krah

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Maximilian Krah bei seiner Vorstellungsrede als AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl der AfD Europawahlversammlung in Magdeburg

Maximilian Krah bei seiner Vorstellungsrede als AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl der AfD Europawahlversammlung in Magdeburg

Die Angaben des AfD-Politikers Maximilian Krah zu seinem Sitz als Anwalt wirken unseriös und sind ein Fall für die Rechtsanwaltskammer.

Alle Rechtsanwältinnen, alle Rechtsanwälte, die in Deutschland zugelassen sind, müssen gegenüber einer der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern einen Kanzleisitz nachweisen oder sich ausdrücklich von der Kanzleipflicht befreien lassen, was aber nur unter engen Voraussetzungen möglich ist. Unter dem Kanzleisitz versteht man, dass der Anwalt dort sein Büro unterhält und – so fordert es der Bundesgerichtshof – erreichbar ist. Post an die Kanzlei muss bei ihm ankommen, und er muss für telefonische Rückfragen zur Verfügung stehen.

Den Kanzleisitz muss der Rechtsanwalt selbst gegenüber der Rechtsanwaltskammer angeben. Die Kammer trägt seine Daten dann in das bundesweite Rechtsanwaltsregister ein, das offizielle, für alle Gerichte, Behörden und Verbraucher verbindliche amtliche Verzeichnis. Sucht man den gerade gekürten Spitzenkandidaten der AfD für die Europawahl, Maximilian Krah, der als Beruf „Rechtsanwalt“ angibt, in diesem Verzeichnis, findet man ihn nicht in Dresden, wo er zu leben angibt, sondern mit Sitz bei einer Kanzlei im schwäbischen Biberach an der Riß.

Biberacher Kanzlei weist Krah nicht als Mitarbeiter aus

Bei der „Solutio Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ hat Krah unter anderem eine eigene Mailadresse. Auf der Webseite der Kanzlei taucht er dagegen nicht auf. Früher scheint er in einer Kanzlei in Dresden tätig gewesen zu sein, dieser Eintrag ist aber nicht mehr zu finden. Ein Kanzleisitz in Baden-Württemberg ist sehr ungewöhnlich, wenn auch grundsätzlich nicht verboten.

Bei diesem Sachverhalt erstaunt eine erste Aussage des Solutio-Geschäftsführers Armin Schneider, dass Krah ein langjähriger Bekannter von ihm sei, in der Kanzlei aber „null Komma null aktiv“. Krah sei vermutlich auch noch nie in Biberach gewesen, gab Schneider der „Schwäbischen Zeitung“ an. Er halte lediglich „seine anwaltliche Zulassung über die Kanzlei“. Nach den Grundsätzen des anwaltlichen Berufsrechts gibt es eine solche Konstruktion allerdings nicht. Entweder ist man in einer Kanzlei tätig – oder nicht. Aus rechtlichen Gründen spricht daher alles für eine Tätigkeit Krahs in der Kanzlei oder für sie.

Für Krahs Kanzlei antwortet die Kölner Kanzlei Höcker

Krah selbst reagierte auf eine Bitte um Stellungnahme nicht. Eine gezielte Nachfrage in Biberach beantwortet anstelle von Solutio Schneider die Kölner Kanzlei Höcker: „Obwohl Herr Krah nicht in den täglichen Kanzleibetrieb eingebunden ist, werden Post- und Maileingänge an ihn weitergeleitet, Anrufe durchgestellt und Rückrufnotizen erstellt und weitergegeben.“ Demnach waren die ersten Aussagen der Kanzlei mindestens unvollständig – oder man ist sich dort erst nach den Recherchen in Biberach der Brisanz des Sachverhalts bewusst geworden.

Seriös wirkt dies alles nicht – weder vonseiten Krahs noch vonseiten der Biberacher Kanzlei. Die zuständige Rechtsanwaltskammer Tübingen wird rasch Ermittlungen aufnehmen und Krah wird ihr gegenüber klarstellen müssen, wo er denn nun als Rechtsanwalt zugelassen ist. Martin W. Huff Unser Autor ist Rechtsanwalt. Er war Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln.

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