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BKA warntKinderschutz ab April durch auslaufende EU-Regel gefährdet

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Kindesmissbrauch im Netz

Der Streit um die sogenannte Chatkontrolle dauert bereits mehrere Jahre an. (Symbolbild)

Eine befristete EU-Vorschrift läuft aus, was die Strafverfolgung von Missbrauch im Netz deutlich erschwert.

Messenger-Anbieter können ab April nicht mehr freiwillig Chats auf Darstellungen von Missbrauch prüfen. Das BKA sieht gravierende Konsequenzen.

Das Bundeskriminalamt (BKA) äußert die Befürchtung, dass die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung ab April nicht mehr auf dem bisherigen Niveau aufrechterhalten werden kann. Grund für diese Einschätzung ist das Ende einer temporären EU-Vorschrift. Diese gestattete es Anbietern bislang, private Nachrichten auf Darstellungen von Missbrauch zu überprüfen. „Sollte die bestehende Ausnahmeregelung bei der CSA-Verordnung in ihrer bisherigen Ausgestaltung nicht verlängert werden, wird dies gravierende negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung kinder- und jugendpornografischer Inhalte im Internet sowie den Kinder- und Jugendschutz haben“, erklärte BKA-Präsident Holger Münch gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Bisher war es Messenger-Diensten und Plattformen aufgrund einer zeitlich begrenzten Abweichung von europäischen Datenschutzbestimmungen erlaubt, freiwillig Kommunikationsverläufe zu durchsuchen. Das Ziel dabei ist die Entdeckung und Meldung illegaler Abbildungen von Kindesmissbrauch, insbesondere in Form von Fotos und Videomaterial.

Ende der Sonderregelung am 3. April

Diese bedeutende Sonderregelung endet jedoch am 3. April, da Verhandlungsführer der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments keine Einigung erzielen konnten, wie die dpa meldet. Der Präsident des BKA erwartet schwerwiegende Folgen: „Die Folge wird ein drastischer Rückgang entsprechender Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden sein, wie wir es auch im 1. Halbjahr 2021 nach Inkrafttreten der e-Privacy-Richtlinie und vor Inkrafttreten der Ausnahmeregelung erlebt haben.“

Die Europäische Union beabsichtigt prinzipiell, eine dauerhafte gesetzliche Regelung für den Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum zu schaffen. Um hierfür den nötigen zeitlichen Rahmen zu haben, plädierte die EU-Kommission für eine vorläufige Verlängerung der Sonderregelung. Die Mitgliedstaaten favorisierten hingegen eine Weiterführung der freiwilligen Überprüfungen durch die Diensteanbieter, während das Europaparlament sich für eine Beschränkung der Kontrollen auf bereits als verdächtig eingestufte Personen und bekanntes Material aussprach.

BKA-Chef: Unbekanntes Material ist entscheidend

Der Vorschlag des Parlaments ist nach Ansicht von Münch unzureichend. Er erläuterte gegenüber der dpa: „Insbesondere unbekannte Bild- und Videodateien sowie Cybergrooming-Aktivitäten weisen auf einen andauernden oder bevorstehenden Missbrauch Minderjähriger hin und sind daher für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie für polizeiliche Ermittlungen besonders wichtig.“ Als Cybergrooming wird die gezielte Kontaktaufnahme mit Minderjährigen im Netz bezeichnet, die auf späteren sexuellen Missbrauch abzielt.

Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstrich bereits im vergangenen Herbst die Absicht, auf europäischer Ebene Fortschritte im Kampf gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch zu erzielen. Sie stellte jedoch zugleich klar: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein.“ Um dauerhafte negative Konsequenzen abzuwenden, müssten laut Münch nun alle Bemühungen darauf gerichtet werden, die Übergangsverordnung in ihrer gegenwärtigen Fassung zu verlängern. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.