Ein Gericht in Luxemburg hat die Position von Beschäftigten bei kirchlichen Trägern gestärkt.
EuGH-UrteilKirchenaustritt ist kein automatischer Kündigungsgrund mehr

Im Fall einer Caritas-Mitarbeiterin hat das höchste europäische Gericht entschieden. (Archivbild)
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Das Verlassen der Kirche ist laut einer neuen Gerichtsentscheidung für sich genommen kein ausreichender Grund mehr für eine Entlassung durch einen kirchlichen Träger.
Kirchlichen Trägern ist es nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht mehr erlaubt, Angestellte automatisch zu entlassen, falls diese die Kirche verlassen. Dies wurde von den Richtern in Luxemburg beschlossen, meldet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Die richterliche Entscheidung folgte einer Anfrage vom deutschen Bundesarbeitsgerichts.
Gleichbehandlung als entscheidendes Kriterium
Laut der Gerichtsentscheidung kann eine Entlassung unzulässig sein, sofern nicht für alle Beschäftigten mit identischem Tätigkeitsbereich die Zugehörigkeit zur Kirche gefordert wird. Diese Voraussetzung ist ein maßgebliches Kriterium für die Zulässigkeit einer Entlassung und soll die Gleichbehandlung der Belegschaft sicherstellen. (red)
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