Abo

Heino siegt gegen AfDNach Unterlassungserklärung droht nun Klage auf Schadenersatz

2 min
Heino

Heino ging juristisch gegen AfD-Wahlwerbung vor – jetzt gab der Kreisverband laut Landgericht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Doch der Streit scheint noch nicht beendet. (Archivbild)

Die AfD Uckermark darf nicht mehr mit Heinos Namen werben. Dem Sänger reicht das aber nicht, er fordert nun Schadensersatz.

In der Auseinandersetzung über eine Wahlkampagne mit dem Musiker Heino hat der AfD-Kreisverband Uckermark eine Verpflichtung zur Unterlassung mit Strafandrohung unterzeichnet. Eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin bestätigte diesen Sachverhalt auf Anfrage. Der Verband ist somit gebunden, derartige Werbemaßnahmen zukünftig nicht mehr durchzuführen. Sollte gegen die Abmachung verstoßen werden, wäre eine Vertragsstrafe zu entrichten.

Die Causa ist für Heinos Management damit allerdings noch nicht beendet. Laut eigenen Aussagen wird zudem ein Recht auf Kompensation für den ideellen Schaden geltend gemacht, welcher der Marke des Künstlers zugefügt worden sei.

Wahlkampf mit Heinos Namen durch AfD-Politiker

Rechtliche Schritte wurden von Heino gegen die Wahlkampagne eingeleitet, nachdem Felix Teichner von der AfD im Vorfeld der Landratswahl in der Uckermark im April auf Social Media postete: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Die Publikation, auf der der Politiker mit dunkler Sonnenbrille zu sehen war, ist infolge der juristischen Intervention von Heino entfernt worden.

Helmut Werner, der Manager des Sängers, bewertete die Kampagne seinerzeit als „eine Unverschämtheit“. Ferner sei die Annahme, Heino politisch rechts zu verorten, „Schwachsinn“. Eine Stellungnahme von Teichner zu den Informationen über die Unterlassungsverpflichtung liegt auf Anfrage bisher nicht vor.

Fortsetzung des juristischen Konflikts möglich

Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Künstler und der AfD in der Uckermark könnte ungeachtet der Erklärung eine Fortsetzung finden. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte Manager Werner, dass man aktuell untersuche, welcher ideelle Schaden für Heino sowie seine Marke durch die Wahlparole verursacht wurde.

Ein von Gerichten zugelassener Gutachter wurde damit betraut, den Umfang des Schadensfalls zu taxieren. Im Anschluss daran werde man wahrscheinlich bei einem österreichischen Gericht Klage erheben, teilte Werner mit. „Wir wollen damit ein Zeichen setzen: So geht's nicht.“ (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.