Missbrauch in der KircheHilfe für Opfer durch Unfallversicherung

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Missbrauch Symbolbild

Köln – Opfern sexuellen Missbrauchs im Raum der Kirche, durch die Täter und oft auch durch Vertuschung seitens der Institution für ihr Leben geschädigt, bietet sich unerwartet Hilfe – über die gesetzliche Unfallversicherung. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), eine der größten Trägerinnen, hat die katholische und die evangelische Kirche jetzt aufgefordert, hierfür ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen, und zwar je eher, desto besser – für die Betroffenen.

Wie ein VBG-Schreiben an die katholische Bischofskonferenz vom 25. April erläutert, das dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, kann Missbrauch zum Beispiel an Messdienern, die ehrenamtlich für die Kirche tätig sind, juristisch als Arbeitsunfall gelten. Die Opfer hätten dann Anspruch auf Leistungen. Die Versicherer würden sich ihre Aufwendungen über erhöhte Beiträge von den Kirchen zurückholen.

Opfer können ihren Fall auch selbst melden

Bemerkenswert ist, dass die VBG eigens die Möglichkeit eröffnet, dass Betroffene ihren Fall auch selbst zur Prüfung vorlegen können. Der Opferverband „Missbit“ (Bistum Trier) und die „Betroffenen-Initiative Ost“ nennen den Vorstoß, über den zeit.de ausführlich berichtet und der beide Kirchen kalt erwischt zu haben scheint, einen „Meilenstein auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit“.

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Das ist das entscheidende Stichwort. Mit der Unfallversicherung kommt eine Instanz ins Spiel, die nicht auf Basis von Freiwilligkeit und billigem Ermessen agieren kann. Dass hierauf bei den Kirchen bislang kein Verlass war, haben die Opfer allzu oft und allzu lange erleben und erleiden müssen.

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