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Gesetzesentwurf vorgelegtBeschäftigte in Barbershops und Nagelstudios müssen künftig Ausweis mitführen

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Eine Frau bearbeitet die Nägel einer Kundin in einem Nagelstudio. (Symbolbild)

Eine Frau bearbeitet die Nägel einer Kundin in einem Nagelstudio. (Symbolbild)

Wer den Ausweis nicht dabeihat, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium vor.

Für eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit müssen Beschäftigte in Frisörsalons, Barbershops oder Nagelstudios künftig bei der Arbeit ihren Personalausweis oder Reisepass mitführen, damit bei Kontrollen die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Vor allem schwarzarbeitende Bürgergeldempfänger sollen schneller sanktioniert werden.

Danach soll das Friseur- und Kosmetikgewerbe künftig zu den Branchen gehören, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht und für die deshalb verschärfte Regelungen gelten. Zu diesen Branchen zählen bisher unter anderem das Bau- und das Transportgewerbe sowie die Fleischwirtschaft. Werden keine Ausweisdokumente mitgeführt, droht den Beschäftigten ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.

„Identifizierung häufig sehr aufwändig“

Die Branchen des Friseur- und Kosmetikgewerbes seien nach Beobachtungen und Feststellungen der Zoll-Sondereinheit „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) „besonders stark“ von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen, heißt es in der Begründung für ein „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“.

„Ohne Ausweismitführungspflicht ist die Identifizierung der im Rahmen der Prüfungen angetroffenen Personen häufig sehr aufwändig“, wird argumentiert. Bei Kontrollen der FKS würden häufig nur Bilder von Personaldokumenten auf Mobilfunktelefonen vorgezeigt oder ungenügende Ausweise wie Krankenkassenkarten vorgelegt. „Etwaige Fälschungen von Ausweisdokumenten können in derartigen Fällen nicht erkannt werden“, heißt es.

Aus dem Katalog der besonders gefährdeten Branchen herausgenommen wird laut Gesetzentwurf hingegen die Forstwirtschaft. Hier habe sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass es sich nicht mehr um eine Risikobranche handele.

Bei Verdacht auf Schwarzarbeit: „Unverzügliche Meldung“

Durch die Gesetzesänderungen soll die Zolleinheit FKS zudem verpflichtet werden, eine etwaige Schwarzarbeit „unverzüglich“ an die Jobcenter zu melden, um im Fall des Bürgergeld-Bezugs Sanktionen zu verhängen. „Die Rückmeldungen der Behörden der Zollverwaltung versetzen die Jobcenter in die Lage, im Anschluss etwaige leistungsrechtliche Entscheidungen für den Bezug von Bürgergeld (…) zu treffen“, heißt es in der Begründung. „Wenn das Sozialsystem ausgenutzt und neben dem Bürgergeldbezug schwarzgearbeitet wird, muss angemessen darauf reagiert werden können“, argumentiert das Finanzministerium.

Gleichzeitig sollen die Strafen für Arbeitgeber in den besonders gefährdeten Branchen erhöht werden, wenn sie keine oder unzureichende Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten führen. So soll das Bußgeld von bisher maximal 30.000 Euro auf bis zu 50.000 Euro angehoben werden. Nur durch Stundenaufzeichnungen lasse sich eine mögliche Unterschreitung des Mindestlohnes feststellen, wird ausgeführt.

Der Gesetzentwurf soll nach früheren Angaben von Finanzminister Klingbeil am kommenden Mittwoch von Bundeskabinett beschlossen werden. (rnd)