Kommentar zu Forderung von CDU-VizeJobpflicht für Arbeitslose? Populismus ohne Wirkung

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ARCHIV - 31.01.2023, Baden-Württemberg, Stuttgart: Ein Schild weist auf die Agentur für Arbeit hin. Die Zahl der Arbeitslosen im Südwesten dürfte nach Einschätzung von Arbeitsmarktexperten im Februar gesunken sein (zu dpa: «Experten: Arbeitslosigkeit im Februar dürfte gesunken sein»). Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Schild weist auf die Agentur für Arbeit hin.

CDU-Vize Carsten Linnemann will eine Jobpflicht für Arbeitslose. Aber:  Faktisch gibt es das im Bürgergeld bereits.

Wer in der Opposition ist, hat es in der Regel schwer, mit eigenen Themen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erreichen. Mit besonders steilen Forderungen gelingt es dann aber doch. Zu dieser Kategorie gehört die Idee von CDU-Vize Carsten Linnemann für eine Jobpflicht für Arbeitslose.

Eine Million Langzeitarbeitslos – zwei Millionen offene Stellen

Natürlich ist es schwer verständlich, dass es in Deutschland knapp eine Million Langzeitarbeitslose gibt – und gleichzeitig knapp zwei Millionen offene Stellen. Für das Bürgergeld werden Milliarden ausgegeben, obwohl es gleichzeitig ausreichend Jobs gibt, sodass die Menschen eigentlich von einem eigenen Einkommen leben könnten.

Allerdings geht das nicht auf, da viele Bürgergeldempfänger aufgrund von Krankheiten oder wegen der Pflege von Kindern oder Angehörigen nicht arbeiten können. Andere nehmen die Angebote der Jobcenter für eine Fortbildung an und stehen damit dem Arbeitsmarkt zunächst auch nicht zur Verfügung.

Bürgergeld kennt bereits Sanktionen

Diejenigen, die dann übrig bleiben und arbeiten könnten, dürfen schon heute sanktioniert werden, wenn sie eine angebotene Arbeit nicht annehmen. Das betrifft unter anderem auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, mit denen Langzeitarbeitslose durch gemeinnützige Arbeiten zum Beispiel in Kommunen wieder an den normalen Arbeitsmarkt herangeführt werden sollen.

Carsten Linnemann, Stellvertretender Parteivorsitzender der CDU, spricht beim CDU-Grundsatzkonvent.

Carsten Linnemann, Stellvertretender Parteivorsitzender der CDU, spricht beim CDU-Grundsatzkonvent.

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht klar entschieden, dass die Mittel maximal um 30 Prozent gekürzt werden dürfen. Das würde dann auch bei einer regelrechten Arbeitspflicht gelten müssen. Die Einführung würde hier also gar nichts ändern, es klingt nur drastischer.

Und für reguläre Jobs dürften sich trotz des Personalmangels ohnehin kaum Unternehmen finden. Wer möchte als Arbeitgeber schon mit Menschen zusammenarbeiten, die zu einer Tätigkeit zwangsverpflichtet werden?

Einen Punkt hat Linnemann aber: Nach wie vor wird zu wenig unternommen, um Langzeitarbeitslose wieder in Lohn und Brot zu bringen. Die Ampelkoalition behauptet zwar weiterhin fleißig, dass das neue Bürgergeld hier wahre Wunder schaffen wird. Aber es muss befürchtet werden, dass sich hier auch in den kommenden Jahren nicht viel ändern wird.

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