Nach Kriegsverbrechen in SyrienIS-Rückkehrerin zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

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Die angeklagte IS-Rückkehrerin aus Bremen steht zwischen ihren Verteidigern in einem Saal des Oberlandesgericht.

Hamburg – Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat eine IS-Rückkehrerin zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die 34-Jährige soll unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Beihilfe zum Völkermord in Haft, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte.

Mit der Entscheidung blieb der Senat unter der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft, die auf siebeneinhalb Jahre Haft plädiert hatte. Laut Urteil war die 34-Jährige von 2014 bis 2017 als Mitglied bei der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien und beteiligte sich an der Ausbeutung einer versklavten Jesidin. Die deutsche Staatsangehörige aus Bremen war ihrem Bruder in IS-Gebiete nach Syrien gefolgt und dort nacheinander mit mehreren IS-Kämpfern verheiratet.

Misshandlung einer versklavten Jesidin

Zeitweise beteiligte sie sich an der Misshandlung einer Jesidin, die einer ihrer Männer als Slavin hielt. Die Jesiden sind eine religiöse Minderheit, an welcher der IS einen schwere Verbrechen verübte. Jesidinnen wurden häufig versklavt. Die 34-Jährige wurde Ende 2017 von kurdischen Kräften festgenommen und lebte für längere Zeit in einem Camp in Nordsyrien.

Gemeinsam mit ihren beiden in Syrien geborenen Kindern wurde sie im Herbst vergangenen Jahres nach Deutschland überstellt. Gleich bei ihrer Ankunft wurde die Frau festgenommen. Sie sitzt seither in Haft. Obwohl die Frau aus Bremen stammt, wurde in Hamburg verhandelt. Das dortige OLG ist zentral für Staatsschutzsachen in Norddeutschland zuständig. (afp)

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