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Beleidigung
Gericht erlässt Strafbefehl gegen Bonner AfD-Politiker – Einspruch eingelegt

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Das Amtsgericht in Bonn.

Das Amtsgericht in Bonn.

Der Bonner AfD-Kreissprecher Gerald Christ soll einen U-Bahn-Fahrgast beleidigt und geschubst haben. Gegen einen Strafbefehl hat er Einspruch eingelegt – nun kommt der Fall vor Gericht.

Der Fall eines Bonner AfD-Politikers beschäftigt die Justiz. Im Juni steht der Bonner Kreissprecher Gerald Christ wegen einer mutmaßlichen Pöbelei an einer U-Bahn-Haltestelle vor Gericht. Das Amtsgericht hatte einen Strafbefehl gegen den Kommunalpolitiker erlassen, Christ legte dagegen Einspruch ein, was bedeutet: Es kommt zu einem Prozess. 

Die Szene, die der Strafbefehl nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ beschreibt, beginnt alltäglich: In einer Bonner U-Bahn, im Juni 2025. Zwei Stationen vor der Endhaltestelle der Linie 61 habe ein Mann mit Migrationshintergrund einen Anruf angenommen und laut telefoniert. Mehrere Fahrgäste schienen genervt, seine Sitznachbarin beschwerte sich. Der Telefonierer bat demnach um Entschuldigung. Damit schien die Angelegenheit erledigt. Außer offenbar für Gerald Christ, Sprecher der AfD Bonn und mittlerweile Fraktionsvorsitzender im Stadtrat.

Als die Fahrgäste an der Endhaltestelle Quirinusplatz ausstiegen, soll Christ angefangen haben zu schimpfen. „Soweit sind wir schon gekommen“, habe er zu einem ihm fremden Mann gesagt, der ebenfalls in der Bahn saß. „Ich bin hochrangiger AfD-Politiker. Bonn wird von mir bereinigt“, soll Christ gesagt haben. Und: „Ich werde Bonn bald übernehmen.“ Das ging dem Mann offenbar zu weit: Er soll Unmut über Christs mutmaßliche Aussage gezeigt haben. Daraufhin sei eine Diskussion entbrannt und die Situation eskaliert. 

Staatsanwaltschaft setzte Strafbefehl auf 30 Tagessätze an

Im Strafbefehl steht: Christ soll den Mann als „Arschloch“ bezeichnet haben, als – sinngemäß – „alter Mann, den keiner mehr ficken würde“, er habe sich nah vor den Mann gestellt, ihn angeschrien und mit beiden Händen einige Schritte vor sich her geschubst. Einen Tag später ging der Mann auf eine Polizeiwache und erstattete Anzeige. Er habe im Internet nach AfD-Politikern aus Bonn gesucht und Christ auf einem Foto wiedererkannt. Auf Anfrage dieser Zeitung weist Christ „diese Sachverhaltsdarstellung entschieden zurück“. 

Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl wegen Beleidigung, den das Amtsgericht erließ: 30 Tagessätze, je 30 Euro, macht insgesamt 900 Euro. Dagegen geht der Bonner Kreissprecher nun juristisch vor, was bedeutet: Der Strafbefehl wird zur Anklageschrift und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, für die ein weiterer Zeuge geladen sein soll. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Christ die Unschuldsvermutung.

Gerald Christ wurde im Mai 2024 als Kreissprecher der AfD in Bonn wiedergewählt. Er wird dem Rechtsaußen-Lager der AfD in Nordrhein-Westfalen zugeordnet, fordert beispielsweise „millionenfache Remigration“ und nannte ein geplantes NS-Dokumentationszentrum in Bonn „Schuldkult-Zentrum“. Bei der Kommunalwahl im September zog er auf Platz eins der AfD-Liste in den Bonner Stadtrat ein und sitzt dort seiner Fraktion vor. Seit dem Gründungstreffen der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ (GD) Nordrhein-Westfalen ist er dort Beisitzer im Vorstand. Keine sieben Wochen später erklärte das Landesamt für Verfassungsschutz die GD NRW zum rechtsextremen Verdachtsfall.