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Streit um HochschulstandortGericht stoppt Umzugspläne der TH OWL

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Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden

Das Verwaltungsgericht Minden hat eine Entscheidung der Technischen Hochschule OWL als rechtswidrig bezeichnet. (Archivbild)

Die Absicht, Studiengänge aus Höxter zu verlegen, wurde von einem Gericht vorläufig unterbunden.

In der Auseinandersetzung mit dem Wissenschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen hat die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) eine juristische Niederlage erlitten. Laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden ist es der Hochschule untersagt, ihre Studiengänge wie geplant vom Standort Höxter nach Detmold oder Lemgo zu verlegen.

Das Land hatte eingewendet, dass ein solcher Schritt ohne ein Konzept zur Weiternutzung des Standorts Höxter einen Verstoß gegen das Hochschulgesetz darstelle. Dieser Argumentation schloss sich das Gericht an, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet.

Gericht Schließung liegt nicht im Ermessen der Hochschule

Die Aufgabe eines gesamten Standortes falle nicht in den Ermessensbereich einer Hochschule, so das Mindener Verwaltungsgericht in seiner Begründung laut einer Sprecherin. Der Standort Höxter ist im Landeshochschulgesetz explizit als Teil der Hochschullandschaft verankert und kann deshalb nicht einfach vollständig verlagert werden. Die Ankündigung der Hochschule wurde als rechtswidrig bewertet.

Nach den Vorhaben der TH OWL wäre der Lehrbetrieb in Höxter gänzlich eingestellt worden. Das Gericht befand, diese Entscheidung sei nicht durch die Freiheit von Wissenschaft und Forschung der Hochschule gedeckt. Das aufsichtsrechtliche Eingreifen des Landes im Vorjahr sei mit Blick auf die gesamte Hochschul- und Universitätslandschaft in NRW notwendig gewesen.

Gegen den Beschluss aus dem Eilverfahren kann die Hochschule Beschwerde einlegen. Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.