Das Kunstwerk schmückt ausgerechnet den Neubau des Landesrechnungshofs in Düsseldorf
LandesrechnungshofKritik an teurem Wandteppich

Kunstwerk im Haus des Landesrechungshofs
Copyright: Foto: Landesrechnungshof NRW
Als der Landesrechnungshof (LRH) vor drei Wochen seinen Jahresbericht vorstellte, stach unter anderem eine Kaffeemaschine beim Innovation Lab der Polizei für 14.600 Euro hervor. Eine „völlig ausufernde Kostenentwicklung“, schimpfte Präsidentin Brigitte Mandt über die Erstausstattung des Innovation Labs. Nun muss sich Mandt beim eigenen Neubau der Kritik stellen: Es geht um ein Auftrags-Kunstwerk – für stolze 135.000 Euro. Der blaue XXL-Wandteppich mit LED-Elementen und einem eingewebten Heinrich Heine-Zitat schmückt das Atrium. Das Werk der Kölner Künstlerin Astrid Klein sei „ein echter Blickfang“ im Neubau des Landesrechnungshofs, lobte Präsidentin Mandt bei der Vorstellung: „Es lädt zum Verweilen ein und regt zum Diskutieren an – genau so hatten wir es uns bei der Ausrichtung des Wettbewerbs gewünscht!“ Hintergrund: Nach mehr als 70 Jahren ist der Rechnungshof jüngst in einen modern gestalteten Neubau nahe des Düsseldorfer Justizzentrums gezogen. Der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb kümmerte sich um die Immobilie und auch das Kunstwerk. Als Herausforderung hieß es dazu rückblickend: „Die künstlerische Auseinandersetzung mit dem Neubau des Landesrechnungshofs. Eine Einbindung des Atriums als Herzstück des Gebäude erschien sinnvoll.“
Ein Werk zum Nachdenken
Fünf Arbeiten wurden eingereicht. Eine Jury – samt der Rechnungshofpräsidentin – entschied sich für den Vorschlag von Astrid Klein: Das Werk sei ein „Denkraum, der zur Imagination und zum Nachdenken anregt“. Der BLB hatte vorher bereits eine Obergrenze von 135.000 Euro festgelegt. Dabei handele es sich „um die Gesamtkosten“, so ein BLB-Sprecher: „Honorar, Herstellungskosten, Montage und Transport sind in dieser Summe bereits inbegriffen.“ Weitere 35.000 Euro seien allerdings „für bauliche Vorleistungen sowie die Organisation und Durchführung des vorgeschalteten Kunstwettbewerbs angefallen.“ Die Gesamtsumme stamme aus „einem entsprechenden Förderprogramm des Landes“. Also aus Steuergeldern. Eigentlich ein Fall für den Rechnungshof und seine Präsidentin Brigitte Mandt, könnte man meinen. Und so sagte auch der haushaltspolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Simon Rock, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Dass Frau Mandt von allen Ressorts zu Recht Sparsamkeit einfordert, gleichzeitig aber ein Kunstwerk von mehr als 135.000 Euro für den eigenen Landesrechnungshof mit ausgesucht hat, wirft angesichts der angespannten Haushaltslage Fragen auf.“
Der LRH hatte auf die Förderhöhe keinen Einfluss
Der Landesrechnungshof weist das Thema von sich: Der Kunst-Wettbewerb sei schließlich vom BLB, also dem Land Nordrhein-Westfalen, ausgelobt worden: „Der LRH hatte auf die Förderhöhe keinen Einfluss.“ Kurios: Laut der „Richtlinie für Kunst und Bau bei herausgehobenen Baumaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen“ hätte man ein noch viel teureres Kunstwerk anschaffen können. „Ab Bauwerkskosten in Höhe von 15 Millionen Euro sind als Richtwert ein Prozent dieser Summe für ein Kunst-und-Bau-Projekt einzuplanen, wobei 500.000 Euro Gesamtkosten nicht überschritten werden sollen“, so der BLB-Sprecher zum „Kölner Stadt-Anzeiger“. Für den Neubau des Rechnungshofs waren 55 Millionen Euro veranschlagt – also hätte man tatsächlich die besagte halbe Million ausgeben können. Bei diesem Maßstab wirken 135.000 Euro fast wie ein Schnäppchen. Allerdings hatte das Innenministerium auch zum Beispiel die Anschaffung der teuren Kaffeemaschine im Innovation Lab der Polizei gegen die Kritik der Haushaltshüter verteidigt: Die sei für die zahlreichen Gäste gedacht und müsse einen Gastro-Standard erfüllen. So liegt nicht nur Kunst, sondern auch mancher Kauf auf Steuerzahlerkosten im Auge des Betrachters.