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Nach VerstößenNRW-Finanzverwaltung gibt Influencern Steuer-Tipps

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Einnahmen aus Social Media, wie Werbeposts oder Affiliate-Provisionen, müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

 Einnahmen aus Social Media, wie Werbeposts oder Affiliate-Provisionen, müssen in der Steuererklärung angegeben werden

Influencer aus NRW stehen im Verdacht, rund 300 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Jetzt gibt es für die Berufsgruppe Informationen.

Die Finanzverwaltung NRW hat eine Internetseite erstellt, die sogenannten Influencern, die häufig mit Werbung und Markenkooperationen Geld verdienen, „praxisnahe Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen“ geben soll. Viele dieser Selbstständigen entziehen sich wissentlich oder unwissentlich ihrer Steuerpflicht. Das ist strafbar. Denn wer in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch aktiv ist und damit Einnahmen erzielt, sollte auch die steuerlichen Pflichten von Anfang an im Blick haben.

„Ziel ist es, die Branche frühzeitig zu unterstützen, Rechtssicherheit zu schaffen und so einen erfolgreichen Karriereweg zu begleiten“, hieß es vom Finanzministerium in Düsseldorf. Steuerfahnder aus NRW untersuchen aktuell rund 6000 Datensätze, aus denen sich ein mutmaßlicher Steuerschaden durch Influencer von rund 300 Millionen Euro ergeben soll.

„Es ist keine Seltenheit, dass eine Influencerin oder ein Influencer pro Monat mehrere zehntausend Euro verdient, aber nicht einmal eine Steuernummer hat“, sagte die Leiterin des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF), Stephanie Thien, im Juli. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Justizkreisen erfuhr, ist Köln die „Hochburg“ der kriminellen Influencer in NRW. Ein Großteil der Verdächtigen lebt in der größten Stadt des Landes.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die meisten der betroffenen Influencer ganz bewusst gehandelt haben. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll mehr als die Hälfte keine deutsche Steuernummer haben. Die Finanzverwaltung will aber auch arglosen Menschen helfen, die über die sozialen Medien Geld machen.

Minister: Influencer sind „wachsende und wichtige Branche“

„Influencer und Content-Creator sind eine wachsende und wichtige Branche. Uns geht es darum, zu informieren, aufzuklären und Partner für die Menschen zu sein, die hier ihre berufliche Zukunft aufbauen oder bereits fest etabliert sind. Mit der neuen Website bündeln wir alle steuerlichen Informationen an einer zentralen Stelle, leicht verständlich und jederzeit abrufbar“, sagte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU).

Der Hintergrund: Einnahmen aus Influencer-Tätigkeiten – also auch Sachleistungen wie Produkte, Gutscheine oder Geschenke – sind steuerpflichtig. Die neue Internetseite soll praxisnahes Wissen vermitteln, so das Finanzministerium: „Von der Einkommen- und Gewerbesteuer über die Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Arten von Einnahmen wie Sponsorings, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufen oder Preisgeldern.“

Geschenke und Spenden sind steuerpflichtig

Auch Spenden von Fans fallen unter die steuerpflichtigen Einnahmen, außerdem Erlöse durch Onlinekurse, Webinare oder Preisgelder aus Gaming-Turnieren. „All das ist steuerlich relevant. Das gilt auch für die plattformspezifischen Einnahmen“, heißt es auf der Internetseite des Ministeriums. Gemeint sind Auszahlungen, die direkt von Instagram, Tiktok oder anderen Unternehmen kommen. Einnahmen sind übrigens auch dann steuerpflichtig, wenn der Influencer keine konkrete Gegenleistung erbringt. 

Einkommensteuer zahlen müssen die Influencer wie alle übrigen Selbstständigen, wenn der Verdienst über dem jährlichen Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag stieg für das Steuerjahr 2024 um 876 Euro auf 11.784 Euro pro Person, also auf 23.568 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.

Ab einem Gewinn von 24.500 Euro müssen Influencer in den meisten Fällen auch Gewerbesteuer an die Stadt oder die Gemeinde zahlen. Auf der Internetseite gibt es auch Informationen darüber, wie man ein Gewerbe anmeldet und eine Gewerbesteuererklärung einreicht. Außerdem gibt die Seite Informationen über die zu entrichtende Umsatzsteuer, die eine Voranmeldung und Erklärung notwendig macht. Kleinstunternehmer unter einem Vorjahresumsatz von 25.000 Euro können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.

Das Informationsangebot richte sich „sowohl an Einsteigerinnen und Einsteiger als auch an bereits im Business aktive Content-Creator“, wie Influencer auch genannt werden. Die können dann noch weniger behaupten, von nichts gewusst zu haben.