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Handel mit Erinnerungsstücken von NS-Opfern„Je mehr Blut daran klebt, umso höher ist der Preis“

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Menschen besuchen die Gedenkstätte und das Museum Auschwitz-Birkenau.

Menschen besuchen die Gedenkstätte und das Museum Auschwitz-Birkenau. 

Tagebücher und Erinnerungsstücke von NS-Opfern erzielen bei Auktionen hohe Erlöse. NRW will den Handel unter Strafe stellen. 

Die Rede dauerte knapp sieben Minuten. Nathanael Liminski, Chef der Düsseldorfer Staatskanzlei, trat am Freitag im Bundesrat ans Rednerpult, um eine Initiative aus NRW vorzustellen. „Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus“, lautet die Überschrift. Mit dem Vorstoß will die schwarz-grüne Landesregierung der Kommerzialisierung der Erinnerung entgegentreten. „Persönliche Gegenstände, Briefe und Tagebücher der Opfer der Nationalsozialisten sind keine Kuriositäten für Kataloge, sondern stille Zeugen eines staatlich organisierten Verbrechens“, sagte der CDU-Politiker.

In Neuss war im November 2025 eine Auktion geplant, bei der persönliche Exponate von NS-Opfern – unter anderem ein Judenstern – versteigert werden sollten. Die geplante Veranstaltung hatte internationalen Protest ausgelöst, das Auschwitz-Komitee bezeichnete die Auktion als „zynisches und schamloses Unterfangen“. Schließlich schaltete sich Liminski persönlich ein und brachte das Auktionshaus dazu, den Termin abzusagen.

Handel bislang nicht verboten

Bislang ist der Handel mit Exponaten von NS-Opfern nicht verboten. Ein Zustand, mit dem sich Liminski nicht abfinden wollte. Er ging auf seinen Kabinettskollegen, NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), zu. So entstand eine Gesetzesinitiative, die vom Landeskabinett kürzlich verabschiedet worden war.

Liminski sagte in seiner Rede, die kollektive Erinnerung an das Leid der Opfer der NS-Diktatur sei ein Teil der DNA der Bundesrepublik Deutschland. Umso schlimmer sei es, wenn mit der Hinterlassenschaft aus dieser dunkelsten Epoche deutscher Geschichte Geschäfte gemacht würden. „Auf dem Markt erzielen immer wieder gerade solche Gegenstände besonders hohe Preise, an denen – in manchen Fällen wortwörtlich – besonders viel Blut klebt“, so der NRW-Minister für Bundesangelegenheiten.

Gesetzentwurf sieht Handelsverbot vor

Der kommerzielle Handel mit Erinnerungsstücken trage zudem zu einer „Relativierung und Trivialisierung“ der NS-Verbrechen bei. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Opfer der Nationalsozialisten durch die kommerzielle Verwertung ihres Nachlasses erneut zu Nummern werden – dieses Mal in den Katalogen der Auktionshäuser und den Listen der Kunsthändler“, sagte Liminski.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sieht ein grundsätzliches Verbot des kommerziellen Handels mit Gegenständen vor, die einen unmittelbaren Bezug zu einem oder mehreren Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihrem Verfolgungsschicksal haben. Eine Ausnahme soll für die Nachfahren der Opfer gelten. Sie sollen Erinnerungsstücke an Gedenkstätten und Museen verkaufen dürfen. Nach der Einbringung der Initiative wird der Vorschlag jetzt in den Fachausschüssen des Bundesrats beraten.