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„Vertrauen in Polizei geschädigt“Polizistin verkleidet sich auf Party mit Uniform – und wird entlassen

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Eine Polizistin steht vor einem Streifenwagen, dessen Blaulicht leuchtet. (Symbolbild)

Der Fall einer Polizistin landete vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. (Symbolbild)

Eine Polizistin, die ihre Dienstkleidung auf einer Mottoparty trug, musste sich vor Gericht verantworten. Sie verlor ihren Job.

Eine angehende Kommissarin hat ihren Job bei der Polizei verloren, weil sie auf einer Party ihre Dienstkleidung dazu benutzt hat, eine Verhaftung nachzuspielen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Polizei inzwischen in der Kündigung der Frau bestätigt.

Auf einer Mottoparty, bei der auch andere Kommissaranwärter waren, hatte sie einen Pullover und eine Schutzweste mit der Aufschrift „Polizei“ getragen. So spielte sie für ein Video-Gästebuch die Ergreifung eines vermeintlichen Drogendealers nach – ebenfalls ein verkleideter Gast.

Nachgespielte Dealer-Ergreifung auf Video festgehalten

Das Polizeipräsidium entließ die Frau daraufhin. Das Gericht unterstützte das nun: Polizeibeamte im Vorbereitungsdienst könnten aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden, wenn berechtigte Zweifel an der charakterlichen beziehungsweise persönlichen Eignung für den Polizeidienst bestünden, hieß es.

Das außerdienstliche Fehlverhalten der Frau habe das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei deutlich und nachhaltig geschädigt, befand das Gericht. Noch einmal mehr, weil sich das Ganze durch die Filme anderer Gäste über die sozialen Medien verbreiten könnte.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden. (dpa/red)