Opfer von Diskriminierung durch NRW-Beamte sollen künftig besonders geschützt werden. Das Prestigeprojekt der Grünen sorgt nicht nur bei der NRW-Polizei für Verärgerung.
Streit um neues NRW-Gesetz„Polizisten werden unter Generalverdacht gestellt“

Polizisten legen einem Mann bei einer Verkehrskontrolle mit dem Schwerpunkt Alkohol und Drogen im Straßenverkehr Handschellen wegen gefälschter Papiere an.
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NRW-Innenminister Herbert Reul gilt bei der NRW-Polizei als beliebt. Er stellt sich vor die Beamten und wird als Politiker wahrgenommen, der Klartext spricht. Jetzt wird sein guter Ruf durch ein Gesetzesvorhaben beschädigt, das die Grünen in der Regierungskoalition vorantreiben. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die Bürger vor Herabwürdigungen durch Landesbeamte schützen. „Das ist ein Misstrauensgesetz“, ärgert sich Patrick Schlüter, Chef der Gewerkschaft der Polizei in NRW. Bereits heute sähen sich Polizistinnen und Polizisten im Arbeitsalltag immer wieder auch ungerechtfertigten Strafanzeigen als „Retourkutsche“ ausgesetzt. „Mit dem LADG könnte es künftig einen weiteren Hebel für solche Revanchen geben“, sagte Schlüter dem „Kölner Stadt-Anzeiger.“

Herbert Reul (CDU), Innenminister von Nordrhein-Westfalen, steht im Lagezentrum des Innenministeriums.
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Diskriminierung sei verboten, schon durch das Grundgesetz. „Wer sich diskriminiert sieht, hat bereits heute wirkmächtige Möglichkeiten, rechtsstaatlich dagegen vorzugehen“, erklärte Schlüter. Ein spezielles Gesetz für NRW sei überflüssig. Wer sich diskriminiert sehe, müsse lediglich ein „Indiz“ dafür vorlegen. „Die Behörde muss dann beweisen, dass sie nicht diskriminiert hat“, sagte Schlüter. Dies sei „eine faktische Beweislastumkehr“.
Landtag berät über neues Gesetz
Am Donnerstag will der Düsseldorfer Landtag jetzt in erster Lesung über das neue Gesetz beraten. Die neue Gleichstellungsministerin Verena Schäffer verteidigte das Projekt. „Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz schließen wir in NRW eine rechtliche Schutzlücke. Das ist ein Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung“, sagte die Grünen-Politikerin. „Ich habe ein sehr großes Vertrauen in unsere Polizei- und Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten. Dennoch kann es auch in staatlichen Behörden und Institutionen, wie etwa in Schulen, zu Diskriminierung kommen“, fügte Schäffer hinzu.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz ziele darauf ab, dass Diskriminierung abgestellt werden müsse. „Erst wenn das nicht passiert, gibt es die Möglichkeit für Betroffene, rechtlich dagegen vorzugehen“, sagte Schäffer. Eine Klage könne sich nicht gegen Beschäftigte richten, sondern immer nur gegen die staatliche Institution. Bloße Vermutungen und Behauptungen würden nicht ausreichen. „Es müssen immer Indizien vorgetragen werden, die eine Diskriminierung plausibel erscheinen lassen“, so die Ministerin.
Kritik von Beamtenbund und der FDP
Der Deutsche Beamtenbund in NRW hat wenig Vertrauen in die Pläne. „Wie soll zum Beispiel das System Strafvollzug noch funktionieren und administriert werden, wenn jede Handlungsanweisung des Beschäftigten gegenüber einem Strafgefangenen bereits einen Diskriminierungsverdacht auslösen könnte?“, fragt ein Sprecher. Auch bereits die Aufgabenstellungen von Lehrern an Schüler könnten einen Diskriminierungsvorwurf auslösen. Beim LADG bestehe die Gefahr, dass „Beschwerdevereine, Reichsbürger und Querulanten“ das Gesetz nutzten, um mit falschen Vorwürfen die staatliche Autorität zu untergraben.
Auch die FDP im Düsseldorfer Landtag äußert massive Bedenken. „In den letzten Jahren sind nicht einmal im Promillebereich reale Vorkommnisse bei Beamten bekannt geworden“, sagte Ralf Witzel, Vize-Fraktionschef der FDP, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Diese fühlten sich jetzt verständlicherweise unter einen Generalverdacht gestellt. „Einer subjektiv angenommenen Diskriminierung liegt nicht automatisch eine reale Benachteiligungsabsicht zugrunde“, sagte der Politiker aus Essen.

Ralf Witzel, stellvertretender Fraktionschef der FDP im Landtag.
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Witzel nennt dafür ein Beispiel: „Wenn ein dunkelhäutiger Autofahrer zur Verkehrskontrolle angehalten wird und dieser behauptet, andere hellhäutige Autofahrer vor und hinter ihm seien nicht angehalten worden, dann hat die Polizei zu belegen, dass sie ihn nicht aufgrund seiner Hautfarbe diskriminiert hat. Eine solche Beweisführung ist praktisch kaum möglich“, sagte der Liberale.
Bei 300.000 Landesbeamten gebe es fast keine Fallzahlen tatsächlich nachvollziehbarer Diskriminierungsfälle. „Die allermeisten Fälle von bekanntem Fehlverhalten beziehen sich auf innerbehördliche Vorgänge zwischen den Bediensteten selbst wie zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Mobbing, die aber gar nicht im Fokus des LADG stehen“, sagte der Vize-Fraktionschef.
Einzelne Indizien und subjektive Wahrnehmungen reichten möglicherweise schon für finanzielle Schadensersatzansprüche aus. Das Phänomen sei heute schon von Menschen bekannt, die Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beklagten. „Jede tatsächliche Diskriminierung ist eine zu viel“, sagte Witzel. Der Nutzen des Sonderwegs, den NRW einschlagen wolle, sei aber „höchst zweifelhaft“. NRW ist das einzige Flächenland, das ein eigenes Gesetz gegen Diskriminierung erlassen will.
